Covid-Geimpfte bekommen Vorrang bei neuen Jobs im Landesdienst

CORONA-IMPFUNG: BEGINN IMPFAKTION BEZIRK SCHWAZ:
Wer in einer steirischen Behörde oder einem Spital arbeiten will, braucht ab 1. August eine Vollimmunisierung.

Ob eine Stelle als Archivar im Landesarchiv, Archäologe im Universalmuseum Joanneum oder Jurist an einer Bezirkshauptmannschaft: Wer künftig einen Posten im steirischen Landesdienst antreten will, sollte den Nachweis einer Covid-19-Schutzimpfung in den Bewerbungsunterlagen haben - ab 1. August stellt die Landesregierung bevorzugt solche Bewerber ein. Das gilt auch im Bereich der Krankenanstaltengesellschaft und der Landeslehrer.

"Das ist ein klares Statement pro Impfung", begründet Personallandesrat Christopher Drexler (ÖVP) am Montag. "Wir werden mit allen Mitteln dafür werben, die Durchimpfungsrate in der Steiermark zu erhöhen." Diese liegt derzeit bei rund 60 Prozent (erster Stich) bzw. 34 Prozent (Vollimmunisierung).

Die steirische Regelung  ist somit etwas anders als etwa jene in Wien oder Niederösterreich, die auf den Gesundheits- und Bildungsbereich abzielen und bei  Neuanstellungen Covid-19-Schutzimpfungen als Pflichtimpfung vorsehen. Dort greift das Epidemiegesetz, eine Möglichkeit, die die auf alle Bereiche des Landesdienst abzielende steirische Variante nicht hat.

Keine Pflicht

Drexler spricht deshalb ausdrücklich von "Bevorzugung von Geimpften" statt Pflichtimpfung. "Wir brauchen keine zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen, ich glaube, wir haben alle rechtlichen Argumente auf unserer Seite."

Die Einschätzung des Landesverfassungsdienstes hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes ist zudem deutlich: Diese Maßnahme würde vor dem  Höchstgericht halten, sollte ein nicht zum Zug gekommener Bewerber dagegen klagen, und zwar wegen der Aufrechterhaltung des Diebstbetriebes und des öffentlichen Interesses. Außerdem werde jedem Bewerber die Chance eingeräumt, sich binnen drei Monaten impfen zu lassen und somit Vollimmunisierung zu erreichen.

Im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen - also Kinderkrippen und Kindergärten - kann die Landesregierung allerdings nichts vorschreiben. Sie werden von Gemeinden bzw. von privaten Trägern geführt. An sie richtet das Land "den Appell, eine ähnliche Regelung für Neuaufnahmen wie das Land zu treffen".

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