Causa Dornbirn: Mordanklage ist rechtskräftig

Polizeieinsatz nach Angriff auf Behördenleiter in der BH Dornbirn.
Der Prozess über die Tötung eines Vorarlberger Behördenleiters findet wohl im Jänner am Landesgericht Feldkirch statt.

Die Mordanklage gegen Soner Ö., den Mann, der im Februar den Sozialamtsleiter an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn getötet haben soll, ist seit Freitag rechtskräftig. Das meldeten Vorarlberger Medien unter Berufung auf den Verteidiger des Verdächtigen am Samstag. Demnach habe der Beschuldigte keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben.

Der Prozess soll voraussichtlich in der zweiten Jännerhälfte am Landesgericht Feldkirch geführt und auf drei Tage anberaumt werden. Der genaue Termin ist noch nicht fixiert.

U-Haft in Innsbruck

Nachdem die Anklage nun rechtskräftig ist, hat die Verteidigung einen neuerlichen Antrag auf Verlegung ihres Mandanten in die Justizanstalt Feldkirch gestellt, um die Prozessvorbereitung zu erleichtern. Soner Ö. sitzt seit Monaten in Innsbruck in Untersuchungshaft. Mehrere solcher Anträge waren bisher abgewiesen worden.

Der Tatverdächtige, ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll den 49-jährigen Sozialamtsleiter in der BH Dornbirn am 6. Februar im Streit um Geld aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot mit einem Messer umgebracht haben.

In Folge gab es eine wochenlange innenpolitische Debatte über eine - rechtlich hochumstrittene - Präventivhaft gegen Asylwerber.

Kommentare