"Bombe": Dummer Schulstreich hätte 3 Jahre Haft bringen können

Verhandelt wird am Landesgericht Graz
Berufsschule musste damals evakuiert werden. Junge Männer fassten 4 und 6 Monate bedingte Haft plus Geldstrafe aus.

Wegen einer Bombendrohung an einer Kärntner Berufsschule im Frühjahr sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei 21-jährige Männer zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten die Drohung mit Bleistift auf eine Toilettentür geschrieben, woraufhin die Schule geräumt und durchsucht wurde.

Die beiden Männer nahmen das Urteil an, auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse verzichtete auf Rechtsmittel.

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"Wie man auf so eine Idee kommt", wollte Richter Michael Schofnegger mehrmals wissen, bekam aber von den beiden Malerlehrlingen keine klare Antwort. Es habe damals mehrere Bombendrohungen an Kärntner Schulen gegeben und da sei die Idee entstanden, so etwas auch an der eigenen Schule zu machen, lauteten noch die klarsten Aussagen der beiden.

"Bombe zünbet (sic!)"

Man habe auch völlig unterschätzt, welche Folgen das haben könnte. Also habe einer die Drohung an die Tür geschrieben, der andere habe die Tat gefilmt. "Ich habe mich danach sowieso sofort schuldig gefühlt. Ich wollte es noch wegwischen, aber da war es schon zu spät, der Alarm war schon losgegangen", so der Verfasser der Drohbotschaft.

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Inhalt der strafrechtlich relevanten Drohung: "Bombe zünbet (sic!) am 27. 3. 2023". Das erregte im Prozess die besondere Aufmerksamkeit des Richters:
"Warum haben Sie diesen Fehler eingebaut? Bewusst?"
"Nein, es war eigentlich ein Tippfehler. Aber dann habe ich mir gedacht, das ist eh gut, denn dann fällt es nicht auf mich zurück", antwortete der 21-Jährige.
arum denn? Schreiben Sie sonst immer alles richtig?", interessierte sich Richter Schofnegger für die schulischen Leistungen des Lehrlings, erntete aber nur ein leicht verlegenes Kopfschütteln.

Bis zu drei Jahre Haft für gefährliche Drohung

Doch Rechtschreibfehler hin oder her, es handele sich eindeutig um eine gefährliche Drohung gegen mehr als 100 Personen - Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal -, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden könne, stellte der Richter klar.

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Das könne vor allem dem Täter auf den Kopf fallen, gab er während der Verhandlung zu bedenken. Denn der ist einschlägig vorbestraft und wurde bereits vor zwei Jahren wegen gefährlicher Drohung mit einem Messer zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damit wurde der 21-Jährige innerhalb der dreijährigen Probezeit erneut straffällig.

Er wurde schließlich zu weiteren vier Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Außerdem wurde in seinem Fall die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Der zweite Angeklagte, der die Tat gefilmt hatte, wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide müssen auch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.

"Arbeitet an eurer Rechtschreibung"

Den Burschen sei vor allem zugutegekommen, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich vor Gericht auch reumütig gezeigt hätten, sagte Schofnegger: "Wir sehen uns in dieser Form besser nicht mehr, geht arbeiten und macht so einen Blödsinn nicht mehr. Und arbeitet an eurer Rechtschreibung."

Im Frühjahr hatte es eine ganze Reihe von Bombendrohungen an Kärntner Schulen gegeben, meist wurden die Drohbotschaften auf den Toiletten hinterlassen. Befeuert wurden die Taten vermutlich durch die Verbreitung über reichweitenstarke Social-Media-Seiten.

Während die Ermittlungen an einigen Schulen aufgrund der Vielzahl an Verdächtigen ergebnislos verliefen, konnten an anderen Schulen einige Schülerinnen und Schüler als Täter ausgeforscht werden. Sie wurden vor allem aufgrund ihres jugendlichen Alters diversionell behandelt und mussten etwa gemeinnützige Arbeit leisten.

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