Betrugsprozess gegen Maskenhändler: Gericht spricht Beschuldigten frei
Mahmoud E. witterte das große Geschäft. Er eröffnete im Frühjahr 2020 zwei Pop-up-Geschäfte für Corona-Schutzmasken in der Mariahilfer und in der Kärntner Straße. Das Geschäft brummte, die Kunden rissen ihm regelrecht die FFP2- und FFP3-Masken aus der Hand, weil sie anderswo teilweise vergriffen waren.
Bis zum 3. Juni 2020: An diesem Tag führte die Polizei in beiden Geschäften eine Razzia wegen Betrugsverdachts durch. E. soll „überwiegend nicht zertifizierte oder auch abgelaufene Mund-Nasenschutz-Masken zu überhöhten Preisen verkauft und sich unrechtmäßig bereichert haben“. Doch von den Vorwürfen ist am gestrigen zweiten Verhandlungstag am Wiener Landesgericht nichts übrig geblieben.
„Mein Mandant Mahmoud E. ist in allen Punkten freigesprochen worden“, sagt Verteidiger Klaus Ainedter im Gespräch mit dem KURIER. „Er war ein kaufmännischer Glücksritter, aber das ist nicht strafbar. Er hatte keine Absicht, jemanden zu betrügen, sondern es gab damals Unklarheiten bei den Qualitätsanforderungen der Schutzmasken.“ So seien zahlreiche gefälschte Masken-Zertifikate im Umlauf gewesen. Erst im Nachhinein hätten Tests ergeben, dass die Durchlässigkeit bei einigen Masken nicht stimme. Das habe sein Mandant E. nicht wissen können.
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