Betrugsprozess gegen Ex-BZÖ-Politikerin: Geldstrafe und bedingte Haft

KÄRNTEN: PROZESS GEGEN EX-BZÖ-POLITIKERIN TRODT-LIMPL IN KLAGENFURT
12.000 Euro und sechs Monate bedingt für Johanna Trodt-Limpl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen schweren Betruges, Veruntreuung und Untreue ist am Dienstag die ehemalige Kärntner BZÖ-Landtagsabgeordnete Johanna Trodt-Limpl am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Sie fasste 12.000 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der zweite Angeklagte, ein ehemaliger Finanzreferent der Partei, erhielt eine Diversion.

Staatsanwältin Ines Küttler legte der Ex-Politikerin zur Last, sich am Vermögen des BZÖ bedient haben, als sie Parteiobfrau war. Am schwersten wog der Vorwurf, dass sie unter Vorlage einer gefälschten Rechnung 21.000 Euro für einen Sprachkurs, den es nie gegeben hatte, kassiert hatte. "Besonders professionell war das ja nicht", bemerkte Richter Gernot Kugi.

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Johanna Trodt-Limpl (rechts im Bild)

Die Rechnung habe ein falsches Logo enthalten, außerdem stimmte der Name der angeführten Universität nicht mit der tatsächlichen überein und es wurde auch ein weiterer Politiker als Teilnehmer angeführt, der von seiner vermeintlichen Teilnahme nichts wusste.

"Ich habe mich verleiten lassen von einer dritten Person, die ich hier nicht nennen möchte", erklärte Trodt-Limpl. Auf die Frage, warum sie diese Person nicht nennen wollte, meinte die Angeklagte, dass sie nun einfach einen Schlussstrich ziehen wolle.

Weitere Vorwürfe betrafen Kleinbeträge aus der Parteikasse, bei denen die Angeklagte auch angab, dass sie Fehler gemacht habe. Diese Beträge habe sie aber ebenso bereits zurückbezahlt wie die 21.000 Euro für den nicht stattgefundenen Sprachkurs. Eine weitere Front in der Verhandlung betraf ein Auto, das die Partei verkauft hatte, für das aber nie Geld geflossen war. Hier zeigte sich der ehemalige Finanzreferent geständig: Er hatte das Auto übernommen, in der Buchhaltung der Partei blieb aber lediglich eine "Gutschrift" stehen.

Autohändler geholfen

"Sie sehen ein, dass die Partei damit geschädigt wurde?" konfrontierte Richter Kugi den Mann. "Ja, deswegen tut es mit leid, da hätte das Geld fließen müssen als wir die Übergabe gemacht haben", antwortete dieser. Nach diesem Geständnis und dem Versprechen, die ausständigen 5.500 Euro an das BZÖ zu überweisen, bot Richter Kugi dem Ex-Finanzreferenten eine Diversion an, die er auch annahm: Er muss 5.400 Euro Geldbuße bezahlen, das entspricht 180 Tagessätzen in Höhe von je 30 Euro.

Eine Diversion kam für Trodt-Limpl nicht infrage: Sie hatte eine solche bereits im Jahr 2016 erhalten. Damals wurde gegen sie und einen weiteren ehemaligen BZÖ-Landtagsabgeordneten wegen Förderungsmissbrauchs ermittelt. Es ging um 150.000 Euro Klubförderung, die man verwendet habe, um einem Kärntner Autohändler während einer Umbauphase mit einem kurzfristigen Darlehen unter die Arme zu greifen.

Diese Diversion habe bei der Ex-Abgeordneten keine Wirkung gezeigt, sagte Staatsanwältin Küttler in ihrem Plädoyer - sie brachte auch die Möglichkeit ins Spiel, dass Trodt-Limpl mit dem Betrug mittels falscher Kurs-Rechnung die Diversion bezahlen wollte.

Die Angeklagte selbst hatte im Prozess auf entsprechende Fragen keine Antworten gegeben. Doch nicht nur aus spezial-, sondern auch aus generalpräventiven Gründen beantragte die Staatsanwältin eine empfindliche Strafe: "Die Angeklagte hat die Partei als Selbstbedienungsladen gesehen. Das ist einer Demokratie unwürdig und es braucht ein deutliches Zeichen, dass ein solches Verhalten inakzeptabel ist."

Urteil ist nicht rechtskräftig

Richter Kugi begründete die bedingte Haft und die 240 Tagessätze zu je 50 Euro unter anderem mit der langen Verfahrensdauer, was Trodt-Limpl mildernd zugute gekommen war, außerdem habe sie das Geld bereits zurückgezahlt. Andererseits habe sie als Spitzenpolitikerin eine Vorbildfunktion gehabt, was erschwerend ins Gewicht fiel. Der Verteidiger der Ex-Politikerin, Peter Fejan, erklärte, seine Mandantin nehme das Urteil an, Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab.

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