Zu viele PCR-Tests abgerechnet: Firmenchef soll selbst gegurgelt haben
Mit einem groß angelegten Schwindel soll eine Wiener Firma aus der Corona-Pandemie Profit gezogen und sich bereichert haben. Das Unternehmen kooperierte ab Frühjahr 2022 mit mehreren Wiener Apotheken und führte nach der Covid-19-Screeningverordung Antigen- und PCR-Tests durch, wobei die Daten und Tests zur Auswertung einem Labor übermittelt wurden.
Weil 71.128 PCR-Tests zwar abgerechnet, aber laut Anklage purer Fake waren, wurde am Montag am Landesgericht verhandelt.
Der Geschäftsführer der Firma, dessen Ehefrau sowie der Cousin des Firmenchefs mussten sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Peter Sampt) verantworten. Inkriminierter, laut Anklage von Anfang April 2022 bis Ende März 2023 angerichteter Schaden zulasten der Stadt Wien bzw. der Republik: mehr als 700.000 Euro.
Bei dem Schwindel sei man "sehr kreativ vorgegangen", schilderte der Staatsanwalt. Es seien Listen mit angeblich getesteten Personen vorgelegt und abgerechnet worden, wobei die Adressen und Sozialversicherungsnummern der angeblich Getesteten frank und frei erfunden waren.
Wer hat in die Röhrchen gespuckt?
In die Teströhrchen, die in einem Labor ausgewertet wurden, sollen in all diesen Fällen der Firmenchef und seine Ehefrau nach vorangegangenem Gurgeln gespuckt haben, wie eine Vertrauensperson schließlich dem Bundeskriminalamt berichtete, das in weiterer Folge zu ermitteln begann.
Der Firmenchef bekannte sich teilweise schuldig, wobei er geltend machte, er habe "nicht mit Vorsatz gehandelt", sondern sich "mitreißen lassen". Dass 71.128 Tests getürkt waren, könne er "nicht bestätigen. Die Zahl ist weniger. Das schwöre ich beim Augenlicht meiner Kindern."
Geständig, aber nicht gesprächig
Seine Ehefrau sei in das Ganze nicht eingeweiht gewesen, diese habe sich ausschließlich um die Buchhaltung gekümmert. Der Cousin des Unternehmers war umfassend geständig. "Es stimmt alles so, wie es in der Anklage steht", sagte sein Verteidiger Philipp Wolm. Darüber hinaus war der Drittangeklagte zu keinen Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Vertagt, nächster Verhandlungstermin ist am 10. Juni.
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