Corona: Aus für kostenlose Tests in den Ordinationen

In vielen Apotheken wird es aber weiterhin möglich sein, sich auf COVID-19 testen zu lassen – allerdings nicht mehr kostenlos.
Entsprechende Verordnung läuft zu Ostern aus, kritisiert die Wiener Ärztekammer. Risikopatienten könnten Leidtragende sein.

Ab Ostermontag wird es keine kostenlosen Coronatests in den Ordinationen mehr geben. Das kritisiert die Wiener Ärztekammer. Der Grund sei das Auslaufen der entsprechenden Verordnung mit 1. April und der Umstand, dass der Bund nicht mehr die Kosten übernehmen wolle. Laut bisheriger Regelung wurden die Antigentests im Verdachtsfall als Kassenleistung übernommen und vom Bund finanziert. 

„Im Verdachtsfall ist die Testung von Patienten essenziell, um schnell eine Diagnose zu stellen und damit weitere Ansteckungen zu verhindern. Vor allem zu Ostern kommen die Familien zusammen und es kann durch die hohe Reiseaktivität leicht zu Ansteckungen mit dem Coronavirus kommen“, sagt Kammerpräsident Johannes Steinhart.

Interview mit Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhar

„Es ist völlig untragbar, dass das Gesundheitsministerium just mit 1. April, dem Ostermontag, die kostenlosen Testungen einstellt. Wir fordern vom Bund ein rasches Einlenken und eine langfristige Verlängerung der kostenlosen Tests in den Ordinationen.“

Wichtig für Risikopatienten

Leidtragende seien vor allem Risikopatienten, die ab 1. April für die Tests selbst aufkommen müssten, wenn die Finanzierung nicht sichergestellt sei. Hier gehe es etwa um den Anspruch auf das Corona-Medikament Paxlovid, dessen Verschreibung an einen positiven Test geknüpft sei. „Vor allem für Risikogruppen ist es enorm wichtig, rasch und kostenlos Klarheit zu bekommen, um im Falle einer Ansteckung unmittelbar mit postviralen Medikamenten wie Paxlovid gegensteuern zu können“, sagt Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer. 

 

Ministerium verteidigt sich

"Vor über einem Jahr wurde eine Überführung der Corona-Tests in die Regelstrukturen mit der Sozialversicherung vereinbart. Da die Umsetzung seitens der Sozialversicherung nicht zeitgerecht mit Jahresende 2023 erfolgte, wurde diese Frist seitens des Gesetzgebers bereits verlängert, wodurch der Bund die Kosten der Tests bis Ende März weitergetragen hat", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

"Sämtliche Leistungen zur Behandlung von Patienten im niedergelassenen Bereich liegen bei der Krankenversicherung. Nur während der Corona-Pandemie wurden Leistungen ausnahmsweise vom Bund finanziert. Es liegt deshalb an der Sozialversicherung und der Ärztekammer, sich hier im Sinne der Patienten rasch zu einigen. Wir erwarten, dass beide Seiten ihre Gespräche umgehend fortsetzen."

 

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