Angeklagter bekannte sich überraschend schuldig
Auf die vom Richter übliche Frage, ob der Angeklagte bei seiner bisherigen Verantwortung, er sei unschuldig, bleibe, erklärte dieser zum Erstaunen des Richters, des Staatsanwaltes und der Verteidigung, sich für den Betrug mit den Diamanten schuldig zu bekennen. Damit war klar: die Version der Zeugen, die in der ersten Verhandlung den Aussagen des Angeklagten diametral entgegen gestanden sind, haben den Tatsachen entsprochen. Weitere Aussagen gab es vom Angeklagten nicht. Weder zum Diamantenbetrug, noch zur ebenfalls angeklagten Veruntreuung.
Der Juwelier hat demnach einen angesehenen Schweizer Diamantenhändler dazu gebracht, ihm in Genf 200.000 Schweizer Franken (181.000 Euro) als Anzahlung für einen angeblich reinen, weißen Diamanten mit, wie jetzt feststeht gefälschten Zertifikaten des Gemological Institute of America (GIA) zu übergeben. Der tatsächliche Wert des künstlich behandelten Diamanten liegt laut Anklageschrift bei höchstens 25.000 Franken (22.700 Euro).
Behandelte Diamanten, gefälschte Zertifikate
Beim zweiten Mal, wenige Wochen später, hat er es geschafft, 320.000 Euro über einen Botin zu erhalten - für einen Diamanten, der angeblich 750.000 Euro wert sei. Auch in diesem Fall war das Zertifikat gefälscht, der Wert des Diamanten lag bei höchstens 75.000 Euro.
Mit dem "wertvollsten" Diamanten ist der betrügerische Juwelier gescheitert - als er mit einem gefälschten Zertifikat belegt, einen blauen Diamanten im Wert von 7,5 Millionen US-Dollar (6,8 Millionen Euro) verkaufen wollte. Tatsächlich liege der Wert dieses ebenfalls behandelten Diamanten bei nur 70.000 Euro (63.600 Euro), so die Staatsanwaltschaft in der Anklage.
Rolex veruntreut
Zur Veruntreuung einer Rolex im Wert von rund 13.000 Euro bekannte sich der Juwelier allerdings nicht schuldig. Ein Wiener Hedgefonds-Manager hatte bei dem Juwelier den Kauf von fünf wertvollen Rolex-Uhren beauftragt. Zwei hat er schließlich erhalten und auch bezahlt. Eine Rolex hatte der Manager dem Juwelier gegeben, um ein neues Uhrband zu bekommen und den Wert evaluieren zu lassen. Diese Uhr seines Großvaters hat er allerdings nie wieder gesehen.
Jüdisches Schiedsgericht befasst
Weil der Kontakt zwischen dem Juwelier und dem Wiener Finanzmanager über einen gemeinsamen jüdischen Freund der beiden hergestellt wurde, befasste der Manager das jüdische Schiedsgericht mit dem Fall, um eine freundschaftliche Lösung erzielen zu können.
Diesem Schiedsgericht ist der Angeklagte aber ferngeblieben, alle anderen Bemühungen, die Uhr zurückzubekommen, seien gescheitert, beklagte der Mann als Zeuge vor dem Richter. Darüber hinaus habe ihm der Juwelier eine vermeintliche wertvolle Markenuhr gegeben, bei dem sich das Ziffernblatt als gefälscht herausgestellt habe.
Ägyptische Figuren unklarer Herkunft
Und zu den ägyptischen Figuren, die der Angeklagte dem um seine Rolex gebrachten Mann überlassen hatte, um den Schaden mit der Uhr gutzumachen, habe das Dorotheum nur gemeint: Da sei entweder die Herkunft unklar, oder sie seien gestohlen, damit wolle man nichts zu tun haben. Diese Figuren liegen übrigens noch beim Hedgefonds-Manager herum.
Das jüdische Schiedsgericht hat dem Zeugen schließlich geraten, die österreichische Gerichtsbarkeit anzurufen und Strafanzeige zu erstatten.
Geständnis als Milderungsgrund
Zu recht, denn auch in diesem Fall setzte es für den Wiener Juwelier einen Schuldspruch. Im Schlussplädoyer strich Rudolf Mayer, der Anwalt des Juweliers, nochmals dessen Geständnis heraus und betonte, dass es sich bei den Geschädigten ja nicht um "eine alte Frau, die mit einem Neffentrick betrogen wurde, sondern um Diamantenhändler und Hedgefondsmanager" handle. Und Mayer brachte auch noch als mildernd für den Angeklagten ein, dass seine Tathandlungen als geringer zu bewerten seien im Vergleich zu Politikern, die sich trotz hohen Einkommens noch Volksvermögen aneignen würden.
Der 46-Jährige wurde wegen schweren Betrugs und Veruntreuung zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon bedingt. "Ich glaube, das ist ein Urteil mit Augenmaß, das ihnen noch das Überleben ermöglicht, aber klar stellt, dass Betrug auch unter betuchten Diamantenhändlern in Österreich nicht in Ordnung ist", erklärte der Richter den Schuldspruch.
Den Privatbeteiligten sprach der Richter im Fall des Schweizer Diamantenhändlers 100.000 Euro zu, dem Hedgefondsmanager für die veruntreute Uhr 1.000 Euro, zu bezahlen binnen 14 Tagen. Den Rest müssten sich die Geschädigten auf zivilrechtlichem Wege zurückholen. Der Angeklagte nahm bei gleichzeitigem Rechtsmittelverzicht auf Anraten seiner Anwälte das Urteil an, ebenso die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligtenvertreter. Das Urteil war somit sofort rechtskräftig.
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