Beschluss: Monika Rathgeber darf Fußfessel ablegen

Monika Rathgeber vor Gericht
Frühere Salzburger Landes-Spitzenbeamtin musste acht Monate in Haft verbringen / Drei Jahre Probezeit.

Den Mittwoch in der kommenden Woche hat sich Monika Rathgeber womöglich fett in ihrem Kalender angestrichen. Ziemlich genau ein Jahr nach ihrer Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe (davon ein Jahr unbedingt, Anm.) kommt die frühere Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg dann frei. Die 45-Jährige darf am 1. Februar ihre Fußfessel ablegen, wie Josef Zeilberger, Leiter der Justizanstalt Ried, dem KURIER bestätigt. Angetreten hatte Rathgeber ihre Strafe am 1. Juni. Sie wird folglich entlassen, wenn sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hat.

Theoretisch wäre auch eine Haftentlassung nach sechs Monaten möglich gewesen. Das sei aber aus "generalpräventiven Gründen" nicht vorgesehen gewesen, sagt Walter Koller, Sprecher des Landesgerichts in Ried. "Dadurch sollen andere hochrangige Beamte im öffentlichen Dienst abgeschreckt werden, etwas Ähnliches zu tun wie Frau Rathgeber." So begründet er die Entscheidung des Vollzugsrichters, die frühere Spitzenbeamtin nicht schon nach einem halben Jahr freizulassen. Der Beschluss über die vorzeitige Haftentlassung Rathgebers sei bereits am 6. Dezember in Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft gefällt worden. Dafür gibt es eine dreijährige Probezeit, in der sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfe.

Zwei Prozesse

Rathgeber wurde im Februar 2016 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälsch-ung zu der Haftstrafe verurteilt. Sie hatte Schadensmeldungen fingiert und so zugunsten von Land und Gemeinden den Katastrophenfonds des Bundes um zwölf Millionen Euro geschädigt. Außerem unterschrieb sie in etlichen Fällen für einen Mitarbeiter Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente. Bei einem weiteren Prozess im Oktober sprach das Gericht Rathgeber wegen Untreue bei einem Zinsswap-Geschäft zwar schuldig, sie bekam aber keine weitere Strafe. Wäre die Tathandlung bereits im ersten Prozess einbezogen worden, hätte dies zu keiner höheren Strafe geführt, argumentierte das Gericht damals.

Wie es mit der 45-Jährigen nach ihrer Enthaftung weitergeht, wollte Rathgeber-Anwalt Herbert Hübel nicht näher kommentieren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt seine Mandantin in den Ermittlungen zum Salzburger Finanzskandal neben mehr als zehn weiteren Personen weiterhin als Beschuldigte.

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