Berufungsverhandlung um Schaden: "Bürgermeister hat nichts verzockt"
Im Wiener Justizpalast beginnt heute vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) die Berufungsverhandlung im Salzburger Swap-Prozess. Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und fünf weitere Angeklagte haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen ihre Verurteilung angemeldet. Für Dienstag sind die Plädoyers der Anwälte geplant. Ein Urteil soll es am Mittwoch geben.
Schadens Anwältin Bettina Knötzl hat in ihrer Stellungnahme das Urteil scharf kritisiert. "Das Urteil leidet an ganz schweren Mängeln", sagte sie vor dem OGH. "Der Bürgermeister hat nichts verzockt, er hat das Zocken gestoppt. Alle Beteiligten wollten das Risiko begrenzen, um Schaden vom Steuerzahler abzuwenden", argumentierte sie.
Mangelnde Alternativen
"Als der Bürgermeister erkannt hat, dass dieses Geschäft für die Stadt einige Schuhnummern zu groß ist, hat er sofort einen Weg gesucht, wie man dieses Risiko begrenzen kann", meinte Knötzl. Der Untreuevorwurf gehe ins Leere. Die Alternative zur Übergabe der Geschäfte an das Land wäre gewesen, den Schaden zu realisieren oder die Banken mit ungewissem Ausgang zu klagen.
Schaden habe zum Nutzen der Stadt gehandelt. "Man kann nicht zwei Herren dienen, steht schon in der Bibel. Wer seinem Herrn treu dient, erfüllt damit seinen Pflichten", sagte die Anwältin. Die Beweiswürdigung im Urteil sei "völlig widersprüchlich und inkonsistent".
Existenzminimum droht
Vor dem Salzburger Landesgericht bekam Schaden wegen Beihilfe zur Untreue im Juli 2017 eine Strafe von drei Jahren Haft, eines davon unbedingt. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne finanzielle Gegenleistung übertragen worden.
Die Übernahme der Swaps sei aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem damaligen SPÖ-Bürgermeister Schaden und dem damaligen SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus erfolgt. Die beiden Beschuldigten bestreiten diesen Vorwurf.
Schaden droht neben einer Verurteilung auch das Existenzminimum. Die Stadt Salzburg könnte sich bei einem Schuldspruch die Anwaltskosten in der Höhe von rund 500.000 Euro zurückholen.
Seine Chancen auf ein anderes Urteil stehen nicht sehr gut. Die Generalprokuratur hat - als höchste Staatsanwaltschaft der Republik - dem OGH empfohlen, die Schuldsprüche zu bestätigen. Daran ist das Höchstgericht nicht gebunden.
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