Bergkamm vom Gletscher gekippt: Skandal-Skiweg wird legalisiert

Der von der BH Imst gesperrte Skiweg könnte bald wieder freigegeben werden
Der gekappte Berggrat am Pitztaler Gletscher muss teilweise wieder rückgebaut werden

Bereits seit Oktober ist der Skiweg am Brunnenkogel im Skigebiet Pitztaler Gletscher gesperrt. Den Stopp hatte die Bezirkshauptmannschaft Imst wegen illegaler Bautätigkeiten verhängt. Dabei wurde, wie berichtet, ein ganzer Berggrat gekappt. Der Großteil der Felsmassen stürzte ins benachbarte Natura-2000-Gebiet.

Am Mittwoch fand nun in der Bezirkshauptmannschaft Imst eine nachträgliche naturschutzrechtliche Verhandlung statt. Die Skigebietsbetreiber hofften auf eine nachträgliche Genehmigung der bisherigen gesetzten Maßnahmen und einem Segen für die Beendigung der abgebrochenen Baumaßnahmen, mit denen der Skiweg besser in die Pisten eingebunden werden soll.

„Pragmatische Lösung“

Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer sprach im Anschluss des Termins von „einer konstruktiven Verhandlung, bei der es zu einer pragmatischen Lösung gekommen ist die gleichzeitig den Sinn von Schutzgebieten respektiert“. Auf seine Forderung hin, habe man sich darauf geeinigt, dass der nunmehr in Teilen im Natura-2000-Gebiet verlaufende Skiweg wieder aus diesem heraus verlegt werden muss, sagt Kostenzer.

Dass die ursprünglichen und letztlich ohne Genehmigung in Angriff genommenen Pläne diese Grenzüberschreitung vorgesehen haben und das auch so realisiert wurde, bezeichnet der Landesumweltanwalt als dreist: „Darum ist es ein wichtiges Signal, dass diese Projekteinschränkung erfolgt ist.“ Vor allem die Tatsache, dass ein ganzer Berggrat einfach aus der Landschaft gesprengt und gebaggert wurde, hat für Empörung gesorgt. „Der Bereich, wo das Gelände abgetragen wurde, soll zum Teil wieder aufgebaut werden“, berichtet Kostenzer über eine der erteilten Auflagen.

Wie das Land Tirol am Mittwoch mitteilte, soll ein entsprechender Bescheid der BH Imst innerhalb einer Woche erfolgen. „Der Projektwerber muss den Skiweg noch im Laufe des heurigen Jahres an der Kuppe auf die notwendige Breite zurückbauen“, hieß es weiter.

Sollte es keine Einsprüche des Landesumweltanwalts und der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal gegen den Bescheid geben – wovon nach der Verhandlung am Mittwoch auszugehen ist –, kann der Skiweg unter Einhaltung der Auflagen wieder in Betrieb genommen werden.

Strafe gefordert

Für Landesumweltanwalt Kostenzer ist die Angelegenheit dennoch nicht gänzlich abgeschlossen. „Ich hoffe, dass noch ein Strafverfahren durchgeführt wird“, sagt er. „Gestraft sind bislang nämlich nur die Pitztaler und nicht die Betreiber des Skigebiets“, so Kostenzer.

Die Tourismuswirtschaft in der Region hat, wie berichtet, massiv über die Sperre des Skiwegs geklagt. Denn dadurch waren die wichtigsten Pisten im Skigebiet nicht erreichbar, wodurch es zu Einbußen wegen ausbleibender Gäste gekommen sein soll.

Die Skigebiet-Betreiber müssten indes bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe für die illegale Bautätigkeit am Gletscher laut Kostenzer mit höchstens 30.000 Euro rechnen.

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