Behörde bleibt dabei: Ustascha-Gedenken darf stattfinden

Polizeiaufgebot beim Ustascha-Gedenken
Verfassungsrechtler sieht Möglichkeit, Veranstaltung vorab zu verbieten, Bezirkshauptmannschaft nicht.

„Das ist die größte Nazi-Veranstaltung und der größte Faschistenaufmarsch europaweit“, bewertete Nationalratsabgeordneter Peter Pilz, Liste JETZT, das Gedenktreffen für Ustascha-Milizen in Bleiburg. Er tadelte am Montag vor allem die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, die die Veranstaltung am 18. Mai zulasse: Laut Expertise des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer sei ein Verbot vorab nämlich möglich, wenn nicht gar verpflichtend.

Bezirkshauptmann Gert-Andre Klösch merkte im KURIER-Gespräch jedoch an, diesbezüglich „gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Es ist dem Herrn Abgeordneten natürlich unbenommen, zu werten.“ Bis auf weiteres sei die Veranstaltung zulässig und werde nicht untersagt. „Ich habe eine Gesamtbewertung vorzunehmen. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das muss ich achten, auch wenn ich nicht einer Meinung damit bin, was in einer Versammlung gesagt wird.“

 

Das Treffen am Loibacher Feld in Bleiburg wird seit 1951 durchgeführt und soll offiziell getöteten Ustascha-Kämpfern gelten. Es zieht aber alljährlich Rechtsextreme und Neonazis an. 2018 gab es neun Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz, fünf Verdächtige wurden später auch verurteilt.

Noch nie als Versammlung eingestuft

Bezirkshauptmann Klösch gab im Vorfeld ein Gutachten bei Verfassungsrechtler Mayer in Auftrag, um seine rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Der Experte fand Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, die Verbote von Veranstaltungen im Vorfeld als korrekt einstufen. Doch das ist die Krux an diesem Gedenktreffen: Bisher fiel es noch nie unter das Versammlungsgesetz. Da die Diözese Gurk-Klagenfurt offiziell teilnahm, galt das Treffen als Kultusveranstaltung und stand außerhalb des Versammlungsgesetzes. Bis heuer: Diözesanadministrator Harald Guggenberger lehnte im März jede Teilnahme der österreichischen Amtskirche ab.

„Erstmals habe ich damit ein anderes Rechtsregime“, beschrieb Bezirkshauptmann Klösch. Da sich Mayers Gutachten aber auf Erkenntnisse zu Versammlungen beziehe, könne er das Gedenktreffen nicht vorab untersagen. „Wir hatten noch nie eine Versammlung, sondern eine Kultusveranstaltung“, begründete Klösch. Man werde das Treffen genau beobachten und notfalls auf ein Instrument zurückgreifen, das zuvor auch nicht möglich war: „Das Versammlungsgesetz gibt uns das Recht, Versammlungen aufzulösen“, warnt der Bezirkshauptmann.

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