Behandlungsfehler im OP: 5 Fälle, die Österreich beschäftigt haben
Viele Behandlungsfehler landen vor Gericht.
Behandlungsfehler im OP sind wohl die Horrorvorstellung aller Patientinnen und Patienten: Wenn bei ohnehin gravierenden Krankheitsbildern und Operationen etwas schiefläuft und irreparable Schäden am Körper – und in Folge auch oft an der Psyche entstehen.
Gesunde Gebärmutter entfernt
Für Aufsehen sorgte vergangene Woche der Fall jener Frau aus Linz, der aufgrund einer falschen Krebsdiagnose im Kepler Uniklinikum die gesamte Gebärmutter, beide Eileiter und ein Eierstock entfernt wurden. Begründet wurde das Vorgehen mit „Komplikationen in der Pathologie“, sprich eine Gewebeprobe dürfte im Labor kontaminiert worden sein. Zurück bleibt eine 30-Jährige, die auf natürlichem Weg keine Kinder mehr bekommen kann und hormonell schlagartig in den Wechsel katapultiert wurde.
Irreversible Schicksale durch Behandlungsfehler
Tragische Fälle wie dieser sind zum Glück eine Seltenheit. Die Sicherheitsnetze im Spitalsalltag sind mittlerweile gut gespannt. Trotzdem führen menschliche Fehler immer wieder dazu, dass Betroffene sterben oder ihr Leben lang die irreversiblen Konsequenzen der Behandlungsfehler tragen müssen.
Irreversible Schäden an Körper und Psyche sind die Folgen, wenn Fehler im OP passieren.
Kein Platz auf der Intensivstation
Eine Verkettung unglücklicher Umstände endete im Oktober vergangenen Jahres so, dass eine Frau aus Oberösterreich mit einem lebensbedrohlichen Aortenriss nicht rasch genug jene Behandlung bekam, die sie gebraucht und die eventuell ihr Leben gerettet hätte. Keine umliegende Intensivstation hatte Platz für die Patientin. Zu einem späteren Zeitpunkt war die 55-Jährige nicht mehr transportfähig gewesen, sie verstarb im Klinikum Rohrbach. Eine Expertenkommission untersucht nun die Umstände.
Baby starb an Hirnschäden
Bei einer Entbindung im Dezember 2021 im Spital in Vöcklabruck, OÖ, kam es zu einem Riss der Gebärmutter, der eine Notoperation notwendig machte. Das Baby starb wenige Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Sie galt laut Staatsanwalt als Risikopatientin, weil bei ihrer ersten Entbindung im Jahr 2019 ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden musste.
Ursprünglich war auch für die zweite Entbindung ein Kaiserschnitt vorgesehen, die Patientin habe sich kurzfristig doch für eine natürliche Geburt entschieden, während des Geburtsvorgangs aber wieder eine Sectio verlangt. Der verantwortliche Gynäkologe wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung eines Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro an die Patientin verurteilt.
Falsches Bein amputiert
Ebenfalls schockierend ist der Fall jenes 82-Jährigen, dem im Mai 2021 im Klinikum Freistadt, Oberösterreich, das falsche Bein amputiert wurde. Die behandelnde Ärztin markierte bei einer Voruntersuchung das falsche Bein, erst zwei Tage nach der Operation wurde der fatale Fehler bei einem Verbandswechsel entdeckt. Die Chirurgin wurde zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt.
Klage oder Schlichtung
Wenn ein nachgewiesener Behandlungsfehler vorliegt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es können Schmerzensgeld oder Folgekosten bei einem Zivilgericht einklagt werden.
- Oder es kann eine außergerichtliche Einigung über die Patientenanwaltschaft und die Schlichtungsstellen der Ärztekammern angestrebt werden.
Keine validen Zahlen
Daten zur Thematik gibt es für Österreich nicht. Immer wieder geistern unbestätigte Zahlen von rund 1.000 entdeckten Behandlungsfehlern pro Jahr herum, die aber niemand bestätigen kann.
Kleinkind an Erbrochenem erstickt
Nach einem Routineeingriff verstarb der 17 Monate alte David 2018 in den Salzburger Landeskliniken. Er hatte sich einen kleinen Blutschwamm an der Wange aufgekratzt, die Eltern konnten die Blutung zu Hause zwar stoppen, brachten das Kleinkind aber aus Angst vor einer Infektion ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation. David erstickte während des Eingriffs unter Vollnarkose an seinem Erbrochenen.
Die Eltern hatten davor darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose muss das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert. Der Chirurg wurde zu zwei Monaten, der Anästhesist zu neun Monate bedingt verurteilt.
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