Nach Tod von Neugeborenem: Schuldspruch gegen Arzt

Nach Tod von Neugeborenem: Schuldspruch gegen Arzt
Frau verlangte bei Geburt mehrmals Kaiserschnitt; Prozess gegen Gynäkologen wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

Der Mann wartet mit dem wenige Monate alten Baby vor dem Schwurgerichtssaal. Kurz gibt es Geschrei, dann beruhigt sich der Säugling und schläft im Kinderwagen weiter. Es ist die kleine Schwester von Lukas, der nur acht Tage alt wurde und dessen Tod nun am Landesgericht in Wels verhandelt wurde. 

Am Mittwochabend wurde das Urteil verkündet: Ein Gynäkologe aus dem Krankenhaus Vöcklabruck ist nach der Entbindung, die mit dem Tod des Neugeborenen und einer Uterusruptur der Mutter endete, vom Landesgericht Wels wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit auf drei Jahre verurteilt worden. Zudem muss er ein Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro an die Patientin zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Noch bevor die Verhandlung richtig beginnt, bittet die Mutter, persönliche Worte sprechen zu dürfen, der Richter nickt: „Die Geburt von Lukas war alles andere als schön, seitdem haben wir und vor allem ich schwere seelische und körperliche Schmerzen. Ich bin als Gebärende nicht ernstgenommen, mein Mann ist alleingelassen worden.“ Und wie ging es dann weiter?

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