Bald strengere Regeln für Schutzhunde und Ende der Qualzucht
Bald wird es strengere Regeln für Beiß- und Angriffstraining von Schutzhunden geben und der Qualzucht ein Ende gesetzt. Wie Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag bei einem Pressegespräch im Wiener TierQuartier berichtete, soll die Novelle zum Tierschutzgesetz im April in Kraft treten.
Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird zudem in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich. Außerdem steht bald auch der Kauf von illegalen Welpen unter Strafe.
Die Bundesregierung hat sich nun auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Immer wieder habe es in der Vergangenheit gefährliche Angriffe von Hunden auf Menschen gegeben. Eine besondere Gefahr gehe dabei von jenen Hunden aus, die von ihren Halterinnen und Haltern absichtlich scharf gemacht werden.
Damit soll nun Schluss sein. Sowohl die Tiere als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Diese Regelung gilt österreichweit. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.
Minister Rauch: "Nach langen Diskussionen mit Expertinnen und Experten haben wir uns für sehr strenge Auflagen entschieden, unter denen der Schutzhundesport weiter möglich sein wird. Wir glauben, dass bei einem kompletten Verbot der Teil der Szene, wie es oft so ist, im Verborgenen weiter gemacht hätte", argumentierte der Minister.
Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist auch eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei zwölf Monaten. Die Wesensprüfungen finden an Ort und Stelle bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt. "Nur wenige Hunde sind vom Charakter her überhaupt für eine Schutzhundeausbildung geeignet", meinte Rauch.
Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichweit leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.
Mit der neuen Novelle soll auch der Qualzucht ein Ende gesetzt werden. Die Tiere aus einer solchen Zucht kämpfen oft mit schweren Gesundheitsproblemen wie zu kurzen Schnauzen, ständiger Atemnot oder kaputten Gelenken.
Mit der neuen Novelle soll auch weiter dem illegalen Welpenhandel der Kampf angesagt werden. Zukünftig wird nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch der Kauf unter Strafe gestellt sein. "Die Tiere werden unter wirklich unvorstellbaren Bedingungen gezüchtet", sagte der Minister. "Der Erwerb solcher Tiere aus zwielichtigen Quellen - via Kofferraum, via Bestellung, auf Autobahnparkplätzen, im Internet - soll schlicht unterbunden werden, weil damit massives Tierleid verbunden ist."
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