Bahnstreik: Auf Zug angewiesene Schüler dürfen daheimbleiben

Bahnstreik: Auf Zug angewiesene Schüler dürfen daheimbleiben
Sie gelten wegen "Ungangbarkeit des Schulwegs" automatisch als entschuldigt.

Aufgrund des Bahnstreiks gelten jene Schülerinnen und Schüler, die für ihren Schulweg auf die Benützung eines ausgefallenen Zugs angewiesen sind, automatisch als entschuldigt. Dafür braucht es keine ausdrückliche Anweisung der Bildungsdirektion oder des Ministeriums - es ergibt sich vielmehr schon unmittelbar aus dem Schulunterrichtsgesetz. Trotzdem haben viele Bildungsdirektionen über die entsprechende Regelung informiert.

Schüler gelten unter anderem bei "Ungangbarkeit des Schulweges" als "gerechtfertigt verhindert". Darunter fällt auch der Ausfall von Zügen - unabhängig davon, ob es sich um technische Störungen oder Streiks handelt. So wurde dies bereits bei den letzten Protesten der ÖBB bzw. beim Postbus gehandhabt.

Keine Alternative

Voraussetzung für die Entschuldigung ist aber, dass der jeweilige Schüler auch tatsächlich auf den Zug angewiesen ist. Wer also in Gehweite der Schule wohnt oder eine gleichwertige Busverbindung zur Verfügung hat, muss gehen bzw. den Bus nehmen. Auch wer im Auto der Eltern mitfahren kann, gilt nicht als automatisch entschuldigt - wobei dies im Einzelfall schwer nachzuweisen ist.

Für Lehrerinnen und Lehrer ist die Situation ähnlich. Auch sie müssen auf andere Verkehrsmittel ausweichen, wenn ihnen das möglich ist - wobei einem Erwachsenen mehr zuzumuten ist als Kindern. Im Zweifel haben aber auch hier die Bildungsdirektionen bereits klargestellt, dass das Fehlen der Pädagogen entschuldigt ist. Bei ihnen kommt im Vergleich zu vielen anderen Arbeitnehmern noch dazu, dass Homeoffice schwer möglich ist.

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