Babys in LKH Graz vertauscht: Spital soll zahlen

Doris Grünwald (rechts) mit ihrer Mutter Evelyn.
Vater, Mutter und Tochter je 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. KAGes kündigte Berufung an.

Im Fall der vermutlich vertauschten Babys im Grazer LKH hat es nun eine gerichtliche Entscheidung gegeben: Die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen dazu verurteilt, der betroffenen Familie 90.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Adoption der Tochter zu bezahlen, weil nach der Geburt des Mädchens "grob fahrlässig" gehandelt worden war.

Mit 22 Jahren davon erfahren

Doris Grünwald kam am 31. Oktober 1990 im Grazer LKH als Frühchen zur Welt. Mit 22 Jahren erfuhr sie durch Zufall bei einer Blutuntersuchung, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann. Ihre Mutter Evelin hatte per Kaiserschnitt entbunden und ihre Tochter erst nach rund 20 Stunden das erste Mal gesehen. Die Familie ist davon überzeugt, dass in diesen Stunden im Spital eine Verwechslung passiert sein muss, später sei es nicht mehr möglich gewesen. Anfang 2016 ging die Familie an die Öffentlichkeit, weil man das zweite vertauschte Mutter-Tochter-Paar finden wollte, was bisher nicht gelungen ist.

Der Facebook-Aufruf von Doris Grünwald

Wegen grober Fahrlässigkeit

Weil es mit der KAGes zu keiner finanziellen Einigung kam, klagte die Familie und bekam nun in erster Instanz recht. Das Krankenhaus habe grob fahrlässig gehandelt, hieß es in der Begründung. Mutter, Tochter und Vater wurden jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, außerdem wurde festgestellt, dass die KAGes auch für zukünftige Schäden aus der Kindesvertauschung haftet, zusätzlich müssen die Kosten für die Adoption getragen werden. Das Elternpaar Grünwald hatte Doris adoptiert, nachdem klar wurde, dass sie nicht die leibliche Tochter ist.

KAGes: "vom Urteil enttäuscht"

Seitens der KAGes zeigte man sich in einer Aussendung "vom Urteil enttäuscht". Man könne der Argumentation des erstinstanzlichen Urteils "weder dem Grunde noch der Höhe nach" folgen. Nach Meinung der KAGes wurde der Beweis für eine Verwechslung im LKH nicht erbracht, daher werde man Berufung erheben. Die dafür vorgesehene Frist beträgt vier Wochen.

(Anmerkung: In einer ersten Fassung dieses Artikels hieß es "drei Wochen", richtig ist: "vier Wochen". Aktualisiert um 16:20 Uhr)

Kommentare