Noch keine Einigung bei Prozess um vertauschte Babys

Klägerin Doris Grünwald (mitte) mit ihrer Mutter Evelyn (rechts) u. Anwalt Ledolter
Die betroffene Familie will 300.000 Euro. KAGes lehnte einen Vergleich bisher ab.

Im Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen hat am Mittwoch das Verfahren rund um eine Babyvertauschung begonnen. Vor 25 Jahren soll es im LKH Graz zur Verwechslung zweier Neugeborenen gekommen sein.

Der Anwalt der Familie Grünwald, Gunther Ledolter, hat am Mittwoch im Umfeld des Prozesses erklärt, "aus unserer Sicht" sei "Schmerzensgeld von weit über 100.000 Euro pro Person" angemessen. Am Nachmittag führte er in einer Aussendung aus, er habe "für die drei Kläger jeweils einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 30.000 Euro geltend gemacht und die Kosten der Adoption".

Zusätzlich habe man auch "ein Feststellungsbegehren geltend gemacht, um Forderungen, die aktuell noch nicht abzuschätzen sind, auch nach Eintritt der dreijährigen Verjährung zu sichern", führte der Anwalt aus. Das Verfahren wird am 19. Dezember fortgesetzt. Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) lehnte bisher jeden Vergleich ab.

Trotz DNA-Tests - von 200 möglichen Personen hatten sich 30 testen lassen - wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist nach wie vor überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann. Deswegen möchten die beiden Frauen sowie der Vater auch jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld.

KAGes muss Beweis bringen

Die Kläger blieben auch bei der vorbereitenden Tagsatzung am Mittwoch bei ihren Forderungen. Richterin Andrea Altinger machte deutlich, dass seitens der KAGes der Beweis erbracht werden müsse, dass die Verwechslung nach dem Spitalsaufenthalt stattgefunden habe, sonst sei sie "nach menschlichem Ermessen" im Krankenhaus passiert. Sie forderte die Vertreter der KAGes auf, ihre Entscheidung bezüglich einer Einigung zu überdenken. Als diese bei ihrer Meinung blieben, lautete ihr Kommentar: "Mutig". Sie deutete jetzt schon an, dass es sich um ein "Organisationsverschulden im Krankenhaus" gehandelt haben könnte.

Nach 20 Minuten war der Prozessauftakt auch schon wieder vorbei, als Zeugin soll beim nächsten Mal unter anderem die ehemalige Stationsleiterin der Geburtenstation im LKH gehört werden. Die nächste Verhandlung wurde für 19. Dezember (14.00 bis 18.00 Uhr) anberaumt.

Kommentare