Auto der Ex-Schwiegermutter angezündet: 35-Jähriger verurteilt

Auto der Ex-Schwiegermutter angezündet: 35-Jähriger verurteilt
Zwei Jahre unbedingte Haft. Das Urteil des Prozesses in Salzburg ist nicht rechtskräftig.

Ein 35-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Brandstiftung und Stalkings zu zwei Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der nicht geständige Angeklagte soll am 11. September 2022 im Tennengau das geparkte Auto seiner Ex-Schwiegermutter aus Rache angezündet haben. Das Feuer griff auf das Carport, zwei weitere Pkw und das Nachbarhaus über. Zudem soll der Mann die Frau zuvor bedroht und seine Ex-Frau beharrlich verfolgt haben.

Per Nachricht bedroht

Laut Anklage hat der bisher unbescholtene Türke der Ex-Schwiegermutter die Schuld an dem Scheitern seiner Ehe gegeben. Drei Monate vor dem Brand soll er der Angehörigen per Handynachricht mitgeteilt haben, "ich hoffe, du brennst im Auto".

Das nächtliche Feuer in dem Carport, das mit einem Brandbeschleuniger entfacht worden war, hatte ein Hausbewohner bemerkt. Er alarmierte die Einsatzkräfte. Noch während des Löscheinsatzes der Feuerwehr verunglückte der alkoholisierte Beschuldigte in Hallein mit seinem Fahrrad und wurde dabei verletzt. Die Polizei nahm ihn fest, nachdem sich ein Zusammenhang mit dem Brand herausgestellt hatte.

Vorwürfe bestritten

Der 35-Jährige bestritt allerdings alle Vorwürfe. Die Drohung gegenüber der Schwiegermutter sei nur eine türkische Redewendung ohne Bedeutung gewesen, meinte er. Ihm wurde auch vorgeworfen, er habe seine Ex-Frau von Mai bis September 2022 beharrlich verfolgt. Beinahe täglich, zumindest einmal pro Woche, soll er im alkoholisierten Zustand an ihrer Wohnungstüre geläutet, lautstark Dosen zusammengedrückt und telefoniert haben.

Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil des Schöffensenats einverstanden und verzichtete auf Rechtsmittel. Verteidiger Michael Hofer hat Bedenkzeit erbeten. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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