Ausfahrtsbeschränkungen für Salzburger Gasteinertal verlängert
Maßnahmen gelten bis nach Ostern. Zusätzlich werden Einreisetests eingeführt, die Zweitwohnsitzbesitzer abschrecken sollen.
Die geltenden Ausreisebeschränkungen für das gesamte Gasteinertal im Salzburger Pongau werden um zehn Tage verlängert. Sie gelten nun bis zum Ostermontag, den 5. April, 24.00 Uhr, informierte das Land in einer Aussendung.
Zusätzlich wird ab kommendem Samstag, 27. März, die Einfahrt nach Dorfgastein, Bad Hofgastein und Badgastein nur mehr mit einem negativen Test möglich sein, der nicht älter als 48 Stunden ist."Die Situation ist im Moment kritisch. Im Gasteinertal gibt es viele Besitzer von Zweitwohnungen, die sie möglicherweise in den Osterferien nutzen wollen. Das wäre ein zusätzliches Risiko, daher auch die Notwendigkeit eines Testnachweises bei der Einreise ins Gasteinertal", erklärte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die Verschärfung der Maßnahmen.
Verstärkte Kontrollen
Die Polizei wird zudem die Kontrolle der Einhaltung der Quarantänebestimmungen in zwölf Gemeinden mit überdurchschnittlichen hohen Covid-19-Infektionszahlen verstärken. Betroffen sind neben den drei Gemeinden im Gasteinertal auch Faistenau und Straßwalchen (Flachgau), Altenmarkt, Großarl, Schwarzach (Pongau), Muhr (Lungau), Rauris und Fusch (Pinzgau) und Abtenau (Tennengau).

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