Linzer Wut-Wirtin muss 5.000 Euro Strafe zahlen

Polizisten räumten gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde das Lokal.
Sie hatte am 11. Jänner während des Lockdowns illegal als Protest ihr Lokal geöffnet.

Über 90 Anzeigen – das war das Resultat der illegalen Öffnung des Linzer Badcafés im Jänner während des Lockdowns. Neben den etwa 40 Gästen kassierte auch Wirtin Alexandra P. eine.  Sie muss nun 5.000 Euro Strafe zahlen, berichtete die Krone am Mittwoch.

Am 11. Jänner öffnete die Linzer Wirtin als Protestaktion ihr Lokal. „Ich bin in einer Situation angelangt, wo ich als alleinerziehende Mutter nicht mehr weiter weiß. Ich hab nichts mehr zu essen“, erzählte sie im KURIER-Gespräch damals ihre Beweggründe für diesen Schritt, der  im Internet viral ging.

Bis zu 30.000 Euro Strafe möglich

Dass ihr bis zu 30.000 Euro Strafe plus ein möglicher Konzessionsentzug ins Haus standen, waren ihr egal. „Die Stadt Linz hat großes Verständnis für die wirtschaftlichen Sorgen von Gastronomen“, so Bürgermeister Klaus Luger im Jänner in einer Aussendung, „es gibt jedoch keine Toleranz gegenüber einzelnen Betreiberinnen und Betreibern, die sich medial inszenierend über geltende Gesetze hinwegsetzen und somit das gemeinsame Ziel einer Eindämmung der Covid-19-Pandemie gefährden.“

5.000 Euro Strafe wurden der Wirtin nun vom Magistrat Linz ausgestellt. Zusätzlich müsse die Frau weitere 400 Euro zahlen. Grund: Sie hatte im Sommer die Corona-Sperrstunde im Schanigarten nicht eingehalten.

Damit dürfte es das aber nicht gewesen sein, denn die Wirtin zeige kein Verständnis für die Strafe, so die Zeitung weiter. Sie wolle Beschwerde einlegen, womit die Sache zum Landesverwaltungsgericht wandern würde.

Kommentare