„Das ist eine invasive Tätigkeit. Ich muss beim Abstrich im Mund bis zu den Mandeln gekommen“, sagt Florian Krisper, Arzt beim Ärztefunkdienst. Dazu brauche es Fachkenntnis. Und diese sei bei Zivildienern nicht gegeben.
Erst am Donnerstag habe Krisper einige Abstriche ein zweites Mal abnehmen müssen, weil die von Zivildienern unbrauchbar gewesen seien. Seine Kritik, betont er, richte sich nicht gegen die Zivildiener – „die wollen ja helfen“ – sondern vielmehr gegen das Rote Kreuz
Tatsächlich machen in den Teams der Blaulichtorganisationen Zivildiener Abstriche, bestätigt ein Sprecher des Roten Kreuzes. Es sei nach Möglichkeit aber immer ein Berufssanitäter oder ein ausgebildeter freiwilliger Rettungssanitäter dabei. Außerdem bekommen beim Roten Kreuz alle Zivildiener eine Ausbildung zum Rettungssanitäter. Zudem seien alle Beteiligten auf die Abstrichnahme geschult worden.
Von misslungenen Abstrichen, die wiederholt hätten werden müssen, sei dem Roten Kreuz nichts bekannt.
Mediziner Krisper kritisiert auch die – angeblich – mangelnde Schutzausrüstung bei Blaulichtorganisationen. Beim Ärztenotdienst wird nach jedem Abstrich die Schutzausrüstung – bis auf die Plexiglasbrille – gewechselt. Entsorgen muss sie der Patient. „Entweder unser Getue ist absurd, oder was die machen, ist fahrlässig“, sagt Krisper in Richtung Rotes Kreuz.
Laut Harald Herz, Chefarzt bei Roten Kreuz, gibt es „ein Set an Schutzausrüstung für den Vormittag, eines für den Nachmittag und ein zusätzliches als Reserve“. Das werde auch so empfohlen. Zivildiener und Sanitäter kämen oft nicht einmal mit den Patienten in Berührung. Die Handschuhe werden entsorgt. Bei Kontamination des Schutzanzugs, also wenn der Patient während des Abstrichs etwa niest, werde natürlich gewechselt.
Übrigens: Dass die Zivildiener jetzt an exponierter Stelle bei hoher Infektionsgefahr eingesetzt werden, aber unterschiedlich bezahlt werden, sorgt intern bei einigen für Unmut.
Beim zuständigen Ministerium von Elisabeth Köstinger (ÖVP) heißt es dazu, man halte sich an die geltende Rechtslage.
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