Anwalt ließ sich im Puff filmen und wurde bestraft: Sexarbeiterinnen protestieren

Anwalt ließ sich im Puff filmen und wurde bestraft: Sexarbeiterinnen protestieren
Urteil des OGH würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.

Der Bademantel-Auftritt des Wiener Rechtsanwalts Martin Mahrer in der ATV-Serie „Geil! So treibt’s Österreich“ im April 2021 schlägt noch immer Wellen. Wie die Presse berichtete, wurde Mahrer deshalb von der Anwaltskammer zu 4.000 Euro Disziplinarstrafe verurteilt. Doch der Anwalt ging bis zum OGH – und auch dort stellte man fest, dass die Strafe gerechtfertigt war. Begründung: Der Auftritt habe die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigt.

Von dieser Entscheidung allerdings fühlen sich die Sexarbeiterinnen wiederum diskriminiert. „Deutlicher als in diesem Urteil wird selten ausgedrückt, wie Sexarbeiter*innen in unserer Gesellschaft geächtet werden“, heißt es in einem offenen Brief der Berufsvertretung Sexarbeit Österreich.

Respekt

So wie viele von ihnen die Dienstleistung von Anwälten in Anspruch nehmen würden, sei es umgekehrt genauso. „Darum würden wir uns von Ihnen den Respekt wünschen, den wir auch Ihnen entgegenbringen und hoffen, dass veraltete Ansichten darüber, dass ,Ehre und und Ansehen‘ eines gesamten Berufsstandes verletzt würden, wenn man neben einer freiwillig arbeitenden, registrierten Sexarbeiterin steht und sich dafür nicht schämt, im 21. Jahrhundert über Bord geworfen werden.“ Im Gegenteil: Das Urteil würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.

Mahrer selbst erklärte nach seinem TV-Auftritt dem KURIER: „Ist das so schlimm? Wer sich darüber aufregen will, kann ja zum Salzamt gehen.“ Er habe dem Lokalbesitzer geholfen, weil kein Kunde vor die Kamera wollte. „Also hab ich das halt gespielt.“ Grundsätzlich hätte er derartige Etablissements aber nicht nötig: „Ich habe viele Frauen“.

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