Anfechtung: Neues Sterbehilfe-Gesetz dürfte nicht lange halten

Anfechtung: Neues Sterbehilfe-Gesetz dürfte nicht lange halten
Befürworter und Gegner sind mit dem Nationalratsbeschluss zum assistierten Selbstmord nicht zufrieden. Dass dieser erneut beim Verfassungsgerichtshof bekämpft wird, gilt als sehr wahrscheinlich.

Im Parlament sind die Diskussionen vorerst abgeschlossen. Mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos wurde in der Vorwoche das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ beschlossen. Damit ist mit 1. Jänner der assistierte Suizid – die Beihilfe zum Selbstmord – erlaubt, wenn es sich um schwer oder unheilbar Kranke handelt, die volljährig und entscheidungsfähig sind.

Ob und wie lange das Gesetz in dieser Form halten wird, bleibt abzuwarten: Denn Befürworter und Gegner der Sterbehilfe haben bereits im Vorfeld angekündigt, erneut den Verfassungsgerichtshof damit zu beschäftigen. Für Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der für vier Antragsteller das bisherige Verbot der Sterbehilfe beim Verfassungsgerichtshof mit Erfolg bekämpft hatte, ist der Gesetzesbeschluss im Parlament nur der erste Schritt. Weitere müssten folgen.

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