Alles, was auf der Piste Recht ist

Alles, was auf der Piste Recht ist
Wer eine Lawine auslöst, haftet. Aber auch ein „normaler“ Unfall kann schwere Konsequenzen haben

Die Lawine erfasste sechs Jugendliche. Zwei wurden komplett verschüttet, zwei teilweise, die anderen zwei wurden über den Pistenrand geschleudert. Sie hatten Glück: Nur einer musste leicht verletzt die Nacht im Spital verbringen. Der Zwischenfall ereignete sich im vergangenen Jänner im Skigebiet Wildkogel-Arena in Neukirchen, Salzburg. Doch der Zwischenfall beschäftigt auch die Justiz. Denn die angespannte Schneesituation war bekannt. Eine Sprengung hätte den Lawinenabgang eventuell verhindern können.

Teurer Abkürzer

Es wäre nicht das erste Mal, dass es nach einem Lawinenabgang strafrechtliche Konsequenzen gibt. So fällte das Oberlandesgericht Innsbruck bereits im Jahr 2016 ein richtungsweisendes Urteil gegen einen jungen französischen Skifahrer. Es herrschte Lawinengefahr der Stufe 3 (erheblich, Anm.) Dennoch wählte der junge Mann eine Abkürzung, um in sein Hotel zu gelangen – und zwar abseits der Piste. Eine Lawine löste sich und rutschte auf eine Landesstraße. Dabei wurde ein Skibus verschüttet. Zwar wurde niemand verletzt, aber der Schaden war mit rund 27.000 Euro beträchtlich. Der Franzose musste dafür aufkommen.

Konsequenzen

Es muss nicht immer eine Lawine sein: Auch ein „normaler“ Unfall auf der Piste kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – vom Schmerzensgeld bis zur Verurteilungen wegen Körperverletzung. Grundlage für das richtige Verhalten auf der Piste sind die FIS-Regeln (siehe unten, Anm.). So muss sich laut Regel Nummer eins jeder Skifahrer oder Snowboarder auf der Piste so verhalten, dass er niemand anderen gefährdet.

Dazu gehört auch, nicht in alkoholisiertem Zustand zu fahren. Aber auch bei einem Unfall aufgrund einer schlecht eingestellten Skibindung trägt der Skifahrer die Verantwortung.

Helmpflicht

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre herrscht Helmpflicht – außer in Tirol und Vorarlberg. Sie gilt übrigens auch beim Rodeln. Verstöße werden zwar nicht bestraft, Unfallfolgekosten müssen dann aber von den Eltern getragen werden.

Auch die Pisten- und Schleppliftbetreiber haben Pflichten. So kam es etwa in Tirol zu einem schweren Unfall. Eine Snowboarderin kam während der Fahrt mit dem Schlepplift zu Sturz – der Liftbügel verfing sich in ihrem Rucksack, die Frau wurde 175 Meter weit mitgeschleift, dadurch wurde sie am Hals stranguliert. Wegen der schlechten Sicht wurde das Unglück nicht vom Personal bei der Ein- oder Ausstiegsstelle bemerkt.

Zu nebelig

Die Frau erlitt einen Herzkreislaufstillstand und forderte Schmerzensgeld. Rund 15.000 Euro wurden ihr zugesprochen. Denn: Bei starkem Nebel reichen Mitarbeiter an der Tal- und Bergstation des Schleppliftes nicht aus. Der Betrieb hätte eingestellt werden müssen.

In einem anderen Fall stürzte ein Skifahrer, der mit Skischuhen im Bereich der Talstation auf einer Eisplatte ausrutschte und sich an der Hand verletzte. Er bekam 7300 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Schnee kann aber auch beim Alkotest eine entscheidende Rolle spielen: Wer – trotz ausdrücklicher Belehrung – Schnee in den Mund nimmt, verweigert de facto den Alkotest.

FIS-Verhaltensregeln auf der Piste

Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder: Jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet.

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise, Anpassung auf Gelände, Witterung und Verkehrsdichte.

Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer bzw. Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.

Überholen nur mit entsprechendem Abstand.

Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren erst, nachdem man sich vergewissert hat, niemanden zu gefährden.

Anhalten an engen oder unübersichtlichen Stellen vermeiden.

Aufstieg und Abstieg nur am Rand einer Abfahrt.

Beachten der Markierungen und Signalisation.

Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.  

Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

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