Airbnb ist der Politik in den vergangenen Jahren zusehends ein Dorn im Auge geworden. Die Internetplattform für Kurzzeitvermietungen gilt in Städten als eine Triebfeder für die Verteuerung von Wohnraum, da dieser von Investoren teilweise nur zum Zweck der Weitervermietung an Touristen erworben wird.
In Innsbruck hat Bürgermeister Georg Willi (Grüne) die Zahl der Wohnungen, die über Online-Plattformen dem normalen Mietmarkt entzogen werden, auf bis zu 1.500 Objekte geschätzt und dem Modell den Kampf angesagt. Umso erfreuter war er über einen Trend, den Arno Wimmer, Bundesberufsgruppensprecher der Immobilienmakler, beobachtet:
Marktbeobachtung
„Die Airbnb-Wohnungen kommen wieder in die dauerhafte Vermietung“, analysierte Wimmer, wie berichtet, vergangene Woche bei der Präsentation des Immobilienpreisspiegels. Er sieht das einerseits der Corona-Krise und dem Ausbleiben von Touristen geschuldet, aber auch den politischen Maßnahmen der jüngeren Zeit.
Vermeintliches Plus
Eine Sprecherin des Internetgiganten will das nicht so stehenlassen und ließ in einem Schreiben an den KURIER aufhorchen. „Auf Airbnb gibt es nach heutigem Stand in Innsbruck mehr Unterkünfte als noch im letzten Jahr“, so Sarah Prill, Sprecherin des Unternehmens.
Eine Antwort auf die Frage, wie viele Objekte denn tatsächlich über Airbnb in Innsbruck angeboten werden, blieb sie jedoch schuldig.
Eine Zunahme von Airbnb-Wohnungen würde nicht nur aufgrund des Corona-bedingten Zusammenbruchs des Städtetourismus wundern. Willi hatte im März nämlich auch angekündigt, ein neues Landesgesetz rigoros zu exekutieren.
Unterschiedliche Rechtssicht
Die Novelle sieht vor, dass das Vermieten von Wohnungen über Online-Plattformen eine Bewilligung der Baubehörde – also des Bürgermeisters – braucht. Und in reinen Wohngebieten unzulässig ist, was Willi zum Verbannen von Airbnb & Co. aus diesen Zonen nutzen will.
Airbnb vertritt jedoch eine andere rechtliche Sicht, wie das neue Gesetz zu verstehen ist. Es sei zwischen professioneller Ferienwohnungsvermietung und Homesharing zu unterscheiden. Letzteres war die Wurzel für das Wachstum des Internetriesen. Die Idee: Menschen stellen ihre Wohnung gegen ein Entgelt zur Verfügung, wenn sie selbst gerade – etwa urlaubsbedingt – nicht darin wohnen.
„Homesharer, die ihr eigenes Zuhause oder eine Wohnung in dem Haus, in dem sie selbst wohnen, vermieten, trifft die Genehmigungspflicht nach unserem Verständnis nicht“, so Prill.
Verärgerter Stadtchef
Willi stellt hingegen klar: „Nur wenn es im selben Haus keine anderen Mieter oder Eigentümer gibt und nicht mehr als drei Wohnungen angeboten werden, ist keine Baubewilligung notwendig. Das wird im städtischen Bereich auf wenige Objekte zutreffen.“ Er erwarte sich von Airbnb „endlich Transparenz und korrekte Informationen über die Rechtslage an die Vermieter auf der Plattform“.
Die Rechtslage in Tirol
Das Land hat zuletzt die Gangart gegen Online-Portale zur Kurzzeitvermietung verschärft. Seit 1. Jänner gibt es für über Airbnb & Co. vermietete Wohungen eine Registrierungspflicht. Seit März braucht es dafür auch eine Bewilligung der Baubehörde. In reinen Wohngebieten ist eine Genehmigung aber untersagt.
Das ist der Hebel, an dem der Innsbrucker Bürgermeister ansetzt. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung. Die ist aber auf Gastfamilien im ländlichen Raum maßgeschneidert, die in ihrem Haus Ferienwohnungen anbieten.
Demnach benötigen Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten keine Genehmigung der Baubehörde. Andere Mieter oder Wohnungseigentümer - wie es in städtischen Wohnanlagen üblich ist - darf es im selben Haus aber nicht geben.
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