Airbnb bringt Streit ins Feriendorf
Blick auf den Hochkönig, direkter Zugang ins gleichnamige Skigebiet mit 120 Pistenkilometern. Im Ortsteil Hintermoos in der Pinzgauer Gemeinde Maria Alm lässt es sich wahrlich gut urlauben. Nicht zuletzt deshalb gibt es hier pittoreske Hütten und Appartementhäuser in einem Zweitwohnsitzgebiet. Die Eigentümer, viele davon aus Deutschland, nutzen ihre Häuser und Wohnungen aber nicht nur dazu, mehrmals im Jahr eine schöne Zeit zu verbringen.
Manche wittern auch das große Geschäft. Inspiriert von diversen Online-Buchungsplattformen wollen sich einige Eigentümer ein nettes Zubrot verdienen oder den Zweitwohnsitz gänzlich finanzieren. Das ist per se nicht verboten und wird offenbar in großem Stil betrieben. Hintermoos liefert ein aktuelles Beispiel, entsprechende Angebote gibt es im ganzen Land.
Die Urlauber, die sich in andere Zweitwohnungen einmieten, bekommen die Vermieter oft gar nicht zu Gesicht. Der Schlüssel wird beim Hausmeister abgeholt und abgegeben. Das bestätigt ein Eigentümer dem KURIER und geht auch aus Kommentaren auf Airbnb-Profilen hervor. Um das Geschäft legal zu betreiben, müsste aber eine Fülle von Voraussetzungen erfüllt sein.
Gewerblicher Graubereich
So heißt es etwa im Wohnungseigentümervertrag einer Anlage: „Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass der Kaufgegenstand als Eigentumswohnung gewidmet bleibt und verpflichtet sich insbesondere, ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin in der Wohnung keinerlei geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu entfalten oder entfalten zu lassen.“
Vermietet wird im betreffenden Mehrparteienhaus trotzdem im großen Stil. Wobei die gewerbliche Vermietung ein rechtlicher Graubereich ist. „Was gewerblich ist, ist schwer zu definieren. Es muss eine nachhaltige Erzielung von Erwerbseinkommen sein“, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Kleibel. Das ist allerdings nicht die einzige Hürde für eine Vermietung.
Zustimmung notwendig
„Wenn ich in einem Objekt mehrere Eigentümer habe, muss ich laut Wohnungseigentumsgesetz das Einverständnis aller Eigentümer einholen“, sagt Wolfgang Mayer, ÖVP-Landesgeschäftsführer und Mitarchitekt eines Gesetzes, das die Vermietung über Plattformen regeln und im Sommer in Kraft treten soll. Auch diese Zustimmung ist im betreffenden Haus nicht gegeben.
Immerhin die Ortstaxe wird kassiert und an die Gemeinde abgeliefert – vom Hausmeister. Wer von den Vermietern das tut und wer nicht, darüber hat die Gemeinde jedoch keinen Überblick. „Wir haben noch keinen Ansatz gefunden, das zu kontrollieren“, sagt Bürgermeister Siegfried Rainer. Er begrüßt das geplante Landesgesetz.
In der Urlaubersiedlung seiner Gemeinde ist die Urlaubsidylle teilweise dem Ärger gewichen. In mindestens einem Mehrparteienhaus bereiten gerade jene Eigentümer, die ihren Urlaub genießen wollen, eine Klage gegen jene vor, die das große Geschäft wittern.
Kommentare