Ärger über Maskenkontrollen: Keiner fühlt sich zuständig

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Handel und Polizei spielen sich bei den angekündigten FFP2-Kontrollen gegenseitig den Ball zu. Ein Verfassungsjurist spricht von einem „Streitpunkt“.

Seit Mittwoch ist klar, dass ab 15. September in Österreich mit den Corona-Maßnahmen erstmals zwischen geimpften und ungeimpften Personen unterschieden wird. Seit gestern, Donnerstag, ist außerdem klar, dass sich für die dazu notwendigen Kontrollen niemand so richtig zuständig fühlt. „Eine Eintrittskontrolle bei den Geschäften ist unmöglich und nicht durchsetzbar. Der Handel ist nicht die Polizei“, kommentiert WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik die geplante FFP2-Maskenpflicht für Impfverweigerer im Handel. Die Exekutive stößt allerdings ins selbe Horn. Die Maskenkontrollen seien nicht Aufgabe der Polizei, wettern Gewerkschafter.

Tatsächlich dürfte es nicht ganz einfach zu klären sein, wem diese Aufgabe dauerhaft zufällt. Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk spricht in dem Zusammenhang gar von einer Schwäche der angekündigten Verschärfungen. „Voraussetzung für ein Gesetz ist stets die Frage, wer dessen Umsetzung gewährleistet. Das ist in diesem Fall ein Streitpunkt, der sich wohl erst in der Praxis restlos klären lässt.“

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