Eine Orientierung dürfte die Verordnung des Gesundheitsministeriums liefern. „Das Gesundheitsministerium ist nun am Zug, die entsprechenden Details festzuschreiben“, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium (BMI) – wo man bereits gespannt auf den genauen Wortlaut der neuen Regeln wartet. Daran werde sich dann auch die Polizeistrategie orientieren.
Minister Karl Nehammer (ÖVP) kündige jedenfalls an, dass man die Gesundheitsbehörden weiter unterstützen werde. Aus dem Gesundheitsministerium war am Donnerstag nur zu erfahren, dass sich die Verordnung in Ausarbeitung befinde und „Näheres kommuniziert werde, sobald sie final vorliege.“
Im BMI geht man momentan von stichprobenartigen Überprüfungen aus. Außerdem seien Schwerpunkte geplant, um „den Kontrolldruck erhöhen“. Den Einlass zu Geschäften engmaschig zu kontrollieren wäre jedoch unrealistisch. Denkbar sei hingegen, die „gezielte Kontaktaufnahme“ im Streifendienst, die derzeit routinemäßig bereits in Trafiken und Tankstellen stattfindet, auf Supermärkte oder Einkaufszentren auszuweiten.
Diesen Schritt würde der Handel wohl begrüßen: Man sehe sich nicht im Stande, in landesweit 150 überdachten Shoppingcentern die Maßnahmen zu überprüfen, stellte der österreichische Einkaufszentren-Verband am Donnerstag in einer Aussendung klar. „Wir im Handel können das nicht kontrollieren, wollen das nicht kontrollieren“, sagte zudem Rainer Will vom Handelsverband im Ö1-„Morgenjournal“.
Dass die Verordnung die Überprüfung aller Kunden vorsieht, hält Jurist Funk aber ohnehin für unwahrscheinlich: „Das wäre wohl unverhältnismäßig – wenngleich Geschäftsbetreiber im Sinne des Hausrechts prinzipiell die Möglichkeit dazu hätten.“
Auch in Polizeikreisen hofft man darauf, dass der Handel – ähnlich der Gastronomie – selbstständig kontrolliert. Sollte es zu Drohungen, Beschimpfungen oder Gewalt gegenüber der Mitarbeiter kommen, würde man natürlich eingreifen.
Ganz allgemein will die Polizei bei den Corona-Kontrollen „wie schon bisher auf Dialog setzen“. Gestraft werden soll nur, wo sich Personen uneinsichtig zeigen.
Das dürfte dann aber durchaus teuer werden. Derzeit kann die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Organstrafen in der Höhe 90 Euro verhängen. Bei Anzeigen legt die jeweilige Gesundheitsbehörde die Höhe der Strafe fest. Zuletzt, konkret seit den Lockerungsschritten, gingen die Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen aber massiv zurück.
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