Acht Jahre im Rollstuhl: "Glimpflich"

Acht Jahre im Rollstuhl: "Glimpflich"
Alko-Lenker rammte Frau, Richter wischt Atteste vom Tisch und bewertet Unfall als alltäglich.

Seit acht Jahren sitzt Rosina Toth in Folge eines Verkehrsunfalls im Rollstuhl und kämpft um Versehrtenrente. Die Gerichte spielen sich gegenseitig den Ball zu: Einmal hat die heute 54-Jährige damals angeblich ein Schädelhirntrauma und damit eine schwere Körperverletzung erlitten, ein anderes Mal soll es bloß eine Gehirnerschütterung und daher ein "verhältnismäßig glimpflicher Unfall gewesen sein, welches sich wohl österreichweit mehrmals täglich ereignet" (aus einem Urteil).

3. März 2009, Königstetten, NÖ: Die frühere Judo-Staatsmeisterin Rosina Toth wird in ihrem Fiat Panda von einem anderen Auto gerammt. Der Lenker war alkoholisiert. Eine erste Diagnose der Verletzten im Spital ergibt ein Schädelhirntrauma und Verdacht auf Halswirbelsäulen-Verletzung. Der Richter im Landesgericht St. Pölten übernimmt diese vagen Angaben aus dem Polizeiakt, holt weder ein verkehrstechnisches noch ein medizinisches Gutachten ein, schwingt sich selbst zum Sachverständigen auf und verurteilt den Alko-Lenker wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe. Drei Monate davon sitzt der Mann bis November 2009 im Gefängnis ab.

Ohnmächtig

In der Zwischenzeit hat Rosina Toth die AUVA auf Versehrtenrente geklagt, die man ihr nicht zuerkennen wollte. Gutachter unterstellen der Frau, sie würde nur simulieren. Dabei kann sie seit dem Unfall nicht mehr arbeiten, leidet an Schwindel, wird häufig ohnmächtig, ist auf einen Rollstuhl abgewiesen. "Zeitweise hab’ ich mich 20 Mal am Tag erbrochen", erzählt sie dem KURIER. Bei einer späteren Untersuchung in der Ordination eines Hamburger Chirurgen und Sportmediziners wird festgehalten, dass sie "vom Stuhl fällt. Nach drei bis vier Minuten erwacht die Unfallverletzte langsam, ist weder zur Zeit, noch zum Ort, noch zur Person orientiert, krabbelt auf allen Vieren zu ihrem Sofa."

Der Richter im Arbeitsgericht Wien holt – wie schon sein Kollege im Strafprozess – kein verkehrstechnisches Gutachten zur Frage der Folgen des Unfalls ein, sondern verlässt sich ganz und gar auf seine "persönliche Lebenserfahrung" und das "erworbene Spezialwissen des Richters" durch die "amtlich über Jahrzehnte gewonnene Erfahrung mit Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung" (aus dem Urteil). Daraus leitet der Richter ab, dass ein Unfall "dieser Art keine dauerhaften Folgen" hinterlassen würde. Demnach handle es sich hier bloß um leichte Verletzungen, die binnen zwei bis drei Wochen ausgeheilt gewesen sein müssten und keine Rente begründen würden.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten stellte daraufhin den Antrag bei Gericht, das auf der falschen Annahme einer schweren Körperverletzung basierende rechtskräftige und bereits verbüßte Urteil gegen den Lenker aufzuheben und das Strafverfahren wieder aufzunehmen. Dem Antrag wurde stattgegeben, ein neuer Prozess wegen fahrlässiger leichter Körperverletzung im Bezirksgericht Tulln gestartet. Dort wurde ein medizinischer Sachverständiger beauftragt – und wegen Befangenheit gleich wieder abgelöst, weil herauskam, dass er auch im Auftrag der AUVA Gutachten zu erstellen pflegt. Die nächste Verhandlung findet im November statt.

Kollisionstrauma

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft St. Pölten im Strafprozess ist es Rosina Toth im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (bisher) nicht gelungen, eine Wiederaufnahme zu erreichen. Zwar hat sie mehrere (deutsche) Privatgutachten vorgelegt, die ihr "schwere Hirnschäden" mit 100-prozentiger Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Kollisionstraumas bei dem Unfall attestieren. Der Richter sprach diesen Gutachten allerdings – gestützt auf Analysen von (österreichischen) Sachverständigen und seine Lebenserfahrung – die Beweiskraft ab. Damit sah er sich in seinem Urteil bestätigt und lehnte einen neuen Prozess mit Erörterung der divergierenden Gutachten ab.

Anwalt Herbert Pochieser hat für Rosina Toth Rekurs eingelegt.

"Mediale Verwertung"

Der Rechtsanwalt hat es in 35 Jahren Berufspraxis noch nie erlebt, dass bei einem Prozess um einen Verkehrsunfall kein technischer Verkehrssachverständiger beauftragt wurde. Der Richter habe sich angemaßt, „laienhaft und autodidakt“ nur an Hand von Fotos selbst abzuleiten, welche Folgen der Zusammenprall für das Opfer hatte.

Die von Rosina Toth eingeholten deutschen Privatgutachten wischt der Richter vom Tisch. Darunter jenes des Hamburger Chirurgen Michael Kerneck, der im profil kritisierte, die österreichischen Gutachten seien „unter aller Sau“ und Gefälligkeitsgutachten für die Versicherungen. „Auf eine herausragende fachliche Kompetenz“ könne „aus dieser Diktion nicht geschlossen werden“, schreibt der Richter in seinem abweisenden Beschluss. Auch dass Rosina Toth vom Unfallopfer und Autor Franz Fluch („Schwarzbuch Versicherungen“) unterstützt wird und ihren Fall öffentlich macht (der KURIER berichtete am 6. Juni 2016 über ein nachträglich händisch ausgebessertes Gutachten) erregt den Unmut des Richters. Er lässt sich darüber aus, dass Fluch selbst einmal eine Klage gegen die AUVA geführt, dieses Verfahren verloren und den Prozess um Rosina Toth „mehrfach medial verwertet“ habe.

Pochieser sieht darin Stimmungsmache gegen seine Mandantin.

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