Acht Buben in Vorarlberg sexuell missbraucht: Drei Jahre Haft für Jugendlichen

(Symbolbild)
17-Jähriger hatte den Buben im Kinderdorf Geschenke versprochen, wenn sie schweigen.

Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von acht Buben im Vorarlberger Kinderdorf ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein Jugendlicher zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Jugendliche gab zu, sich mit intimsten sexuellen Handlungen an den Buben vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte verübte die Übergriffe - dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen - im Zeitraum von 2014 bis 2016. Er ist selbst im Vorarlberger Kinderdorf aufgewachsen und war 17 Jahre alt, als der Fall im vergangenen Frühjahr öffentlich wurde. Der Prozess fand - wie in derartigen Angelegenheiten üblich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zum Schutz des jugendlichen Angeklagten und der Opfer (zum Zeitpunkt des Missbrauchs waren die meisten zwischen sieben und elf Jahren alt) wurden Unbeteiligte noch vor dem Verlesen der Anklageschrift zum Verlassen des Verhandlungssaals aufgefordert.

Buben vertrauten sich Kinderdorfmüttern an

Im vergangenen Frühjahr vertrauten sich drei der betroffenen Buben zwei Kinderdorfmüttern an. Der Angeklagte hatte ihnen Geschenke versprochen, wenn sie schweigen. Das Vorarlberger Kinderdorf trat sofort in Kontakt mit der Polizei. Erst bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich das ganze Ausmaß des Missbrauchs heraus. Mit den Kindern wurden die Geschehnisse professionell aufgearbeitet.

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Der bisher unbescholtene Jugendliche, der in den vergangenen Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte, zeigte sich gegenüber dem Gericht geständig und sah das Unrecht seiner Taten ein. Weil der Gutachter bei ihm psychische Defizite feststellte, sprach der Schöffensenat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

An Schadenersatzbeträgen wurden den Opfern über 21.000 Euro zugesprochen. Einer der Buben ist von den Vorfällen dermaßen mitgenommen, dass diese Beeinträchtigung vom Gericht als schwere Körperverletzung gewertet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Kein hundertprozentiger Schutz vor Übergriffen"

Kinderdorf-Geschäftsführer Christoph Hackspiel betonte vergangenen Mai, dass die Kinderschutzstandards im Vorarlberger Kinderdorf regelmäßig mit der Fachaufsicht der Vorarlberger Landesregierung, mit dem Kinder- und Jugendanwalt sowie der Vorarlberger Kinderschutzgruppe weiterentwickelt würden. "Trotzdem müssen wir zu unserem tiefen Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Übergriffen gibt", so Hackspiel damals.

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