A4-Flüchtlingsdrama: Wer sind die Beschuldigten?

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Zehn Verdächtige stehen in Ungarn vor Gericht, ihnen drohen hohe Haftstrafen. Nur ein Bandenmitglieder ist noch auf der Flucht.

Am 21. Juni beginnt in der südungarischen Stadt Kecskemet der Prozess gegen eine Schlepperbande, die für den schrecklichen Erstickungstod von 71 Flüchtlingen in einem Kühl-Lkw verantwortlich sein sollen. Angeklagt sind elf Männer, ein Bandenmitglied ist noch auf der Flucht. Gegen den Mann wird in Abwesenheit verhandelt.

Hintergrund: Polizei hatte Schlepper im Visier

Wer die Angeklagten sind und was genau ihnen vorgeworfen wird:

- Hauptangeklagter L. S. (30 Jahre, afghanischer Staatsbürger): Bei dem 30-Jährigen soll es sich um den Kopf der Bande handeln. Er hat die Schleppungen nach Westeuropa organisiert. Er kassierte die Gelder von den Flüchtlingen. Er wurde wegen organisierter Schlepperei sowie wegen mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen angeklagt. Unter seinen Opfern waren auch Kinder. Im ungarischen Strafrecht wird der Mord an Personen unter 14 Jahren besonders hart bestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb lebenslängliche Zuchthausstrafe.

- Zweitangeklagter G. M. (31 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Der Bulgare soll laut Staatsanwaltschaft der Chef der Schlepperfahrer gewesen sein und die Fahrten organisiert haben. Er wurde ebenfalls wegen organisierter Schlepperei und wegen Mordes mit besonderer Grausamkeit angeklagt. Ihm legte die Staatsanwaltschaft zudem eine die Lebensgefahr verursachende Körperverletzung zur Last. Dem 31-Jährigen droht ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe.

- Drittangeklagter T. V. B. (39 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Er soll den tödlichen Transport als sogenannter Vorläufer begleitet haben. Diese Vorläuferwagen fuhren stets voraus, um die Lage zu sondieren. Auch dem 39-Jährigen droht eine lebenslange Haft. Ihm wird ebenso organisierte Schlepperei und mehrfacher Mord unter besonders grausamen Umständen vorgeworfen.

- Viertangeklagter I. N. S. (26 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Er soll den Kühltransporter gefahren haben. Obwohl die Flüchtlinge nach einer halben Stunde Fahrt mit Hämmern, Klopfen und Geschrei auf sich aufmerksam gemacht haben, dass sie keine Luft mehr bekommen, fuhr der Bulgare einfach weiter. Laut Staatsanwaltschaft hat der 26-Jährige zunächst seinen bulgarischen Chef über die Vorkommnisse informiert, der wiederum den afghanischen Kopf der Bande Bescheid gab. Da er jedoch die Weisung bekam, die Tür des Laderaums nicht zu öffnen und er sich um die erstickenden Menschen nicht kümmern soll, hielt der Fahrer nicht an. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe. Die Anklage lautet auf Beteiligung an organisierter Schlepperei sowie mehrfachen Mord unter besonders grausamen Umständen.

- Fünftangeklagter S. K. H. (52 Jahre, bulgarisch-libanesischer Staatsbürger): Der 52-Jährige soll die Fahrzeuge für die Schlepperbande organisiert haben. Er wurde wegen organisierter Schlepperei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe, die bei einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren möglich ist.

- Sechstangeklagter N. N. P. (37 Jahre - bulgarischer Staatsbürger): Er war ein weiteres Mitglied der Schlepperbande, dem organisierte Schlepperei vorgeworfen wird. Auch ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.

- Siebentangeklagter M. V. M. (44 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Dem 44-jährigen Bandenmitglied wird organisierte Schlepperei sowie Lebensgefahr verursachende Körperverletzung vorgeworfen. Auch ihm droht eine bis zu 20 Jahre lange Freiheitsstrafe. Allerdings befindet sich der Mann noch auf der Flucht. Gegen ihn wird in Abwesenheit verhandelt.

- Achtangeklagter Y. S. G. (52 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Er ist ein weiteres Bandenmitglied, der bei den organisierten Schleppungen geholfen haben soll. Auch bei ihm beantragte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Haftstrafe, wobei bis zu 20 Jahre möglich sind.

- Neuntangeklagter G. G. T. (22 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Der junge Bulgare gehörte ebenfalls der Schlepperbande an. Auch er könnte eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren ausfassen.

- Zehntangeklagter T. V. B. (37 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Der 37-Jährige muss sich wegen organisierter Schlepperei verantworten. So wie seine Bandenkollegen könnte er eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten.

- Elftangeklagter P. S. A. (32 Jahre, bulgarischer Staatsbürger): Das Mitglied der Schlepperbande könnte ebenfalls eine langjährige Freiheitsstrafe ausfassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen organisierter Schlepperei bis zu 20 Jahre Haft.

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