71 tote Flüchtlinge: Jeweils 25 Jahre Haft für Hauptangeklagte

Ein Hauptangeklagter bei seiner Ankunft im Gerichtssaal
Nach knapp einem Jahr endete der Prozess um die 71 toten Flüchtlinge auf der A4 mit Schuldsprüchen. Urteile nicht rechtskräftig.

Im Prozess gegen eine Schlepperbande wegen des Todes von 71 Flüchtlingen sind die vier Hauptangeklagten am Donnerstag in Kecskemet zu jeweils 25 Jahre Haft verurteilt worden. Das Gericht blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafe.

Die zehn weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Gegen drei von ihnen war in Abwesenheit verhandelt worden, da sie für die Justiz nicht greifbar waren. Bei den zehn weiteren Verurteilten handelt es sich um Männer, die unter anderem für die Beschaffung der Schlepperfahrzeuge und das Anwerben von Fahrern zuständig waren.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile gegen die 14 Angeklagten sind nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidiger berufen. Die vier Männer, die mit 25 Jahren Haft ohne die Möglichkeit einer bedingten Entlassung die höchsten Strafen ausfassten, wollen ihre Schuldsprüche wegen der Tötung der Flüchtlinge bekämpfen.

Das Gericht hat ihnen dabei zugestanden, den Tod der Flüchtlinge nicht absichtlich herbeigeführt zu haben, sondern durch Unterlassung. Ein klarer Tötungsvorsatz sei nicht zu erkennen, hielt der Vorsitzende des Geschworenengerichts in der Urteilsbegründung fest. Der Fahrer des Kühl-Lkw hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, die Tragödie zu verhindern. Erschwerend bei der Strafbemessung wurde gewertet, dass die Taten im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wurden - was die Angeklagten immer bestritten hatten.

Bei den zu jeweils 25 Jahren verurteilten vier Hauptangeklagten handelt es sich um den mutmaßlichen Kopf der Schlepperbande, einen Afghanen, seinen Stellvertreter sowie die Fahrer des Lkw und eines Begleitfahrzeugs, drei bulgarische Staatsbürger. Sie sollen ihre Haft zum Teil unter verschärften Bedingungen verbüßen.

Die Kosten wurden vom Gericht mit 208 Millionen Forint (umgerechnet rund 650.000 Euro) beziffert. Gekennzeichnet war das Verfahren streckenweise durch Verlesungen von Polizeiprotokollen, da die Angeklagten zunächst nicht zur Aussage vor Gericht bereit waren, und schließlich durch gegenseitige Schuldzuweisungen, Schreiduelle inklusive.

71 tote Flüchtlinge: Jeweils 25 Jahre Haft für Hauptangeklagte

Doskozil hätte sich Höchststrafe erwartet

Nach der Urteilsverkündung hat sich auch der damalige Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil zu den Strafen geäußert. "Ich hätte mir an und für sich schon bei so einem Verbrechen die Höchststrafe erwartet", sagte er im KURIER-Interview. "Natürlich ist die Rechtssystematik offensichtlich in Ungarn eine andere, aber durch das Urteil ist ja bestätigt, dass die Schuldfrage unbestritten ist", meinte Doskozil. Von Enttäuschung könne man nicht sprechen. "Wichtig war, dass überhaupt die Täter gefasst worden sind, dass sie zur Verantwortung gezogen worden sind. Aber es ist ein bisschen eine Ernüchterung - sagen wir so."

Doskozil, der in der Zwischenzeit Verteidigungsminister ( SPÖ) war und mittlerweile Landesrat im Burgenland ist, war aufgrund des Fundes plötzlich in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Dutzende Medienanfragen mussten beantwortet werden. Seine heutigen Erinnerungen an den Fall? "Nachdem ich den Lkw nicht persönlich gesehen hatte und auch nicht die Situation vor Ort, ist mir besonders das Foto (das die 71 Toten im Lkw zeigt, Anm.) in Erinnerung geblieben. Außerdem erinnere ich mich an die Situation in Nickelsdorf, wo ja die eigentliche Amtshandlung stattgefunden hat, besonders zurück. Und ich erinnere mich an dieses Gefühl im Hinterkopf: Wie muss es den Menschen gegangen sein, als die bemerken, so zusammengepfercht: Jetzt ist es aus, jetzt ersticken sie. Das bleibt sicherlich immer im Kopf."

Auswirkungen auf das Schlepperwesen wird das Urteil seiner Einschätzung nach nicht haben. Wie in jedem kriminalpolizeilichen Delikt gehe es um zwei Aspekte: "Der erste Aspekt ist jener, dass ganz einfach ein subjektives Verhalten gestraft wird. Jemand, der so etwas macht, wird zur Verantwortung gezogen. Und natürlich - das ist ja der Sinn des Strafrechtes - die generalpräventive Wirkung. Aber bei dieser Deliktsform ist es so, dass meistens sehr viel Geld im Spiel ist. Die Täter, die das ausführen, werden vielleicht dazu gezwungen. Also wird es nach wie vor Schleppungen geben." An eine abschreckende Wirkung glaubt Doskozil nicht: "Das würde man sich wünschen aufgrund der Grundsatzidee und des Grundsatzzugangs vom generalpräventiven Ansatz, aber ich glaube es nicht."

"Als ob die Erde still stehe"

Oberst Gerald Tatzgern hat sich beim A4-Prozess aufgrund der Sachlage hohe Strafen erwartet. Kommentieren wollte der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperei und des Menschenhandels im Bundeskriminalamt (BK) das Strafmaß jedoch nicht. In seiner beruflichen Tätigkeit war der Tod der 71 Flüchtlinge im August 2015 "das Schlimmste, was jemals passiert ist", so Tatzgern gegenüber der APA.

Zwar war es damals ein Erfolg, dass innerhalb eines Tages der erste Verdächtige festgenommen worden ist, doch der Fund der Leichen in Parndorf war, als "ob die Erde still stehe", sagte Tatzgern am Donnerstag nach der Urteilsverkündung. Und so ein Fall könnte jederzeit wieder passieren - eine einzige Sicherheit und somit Lebensversicherung hätten die Geschleppten, wenn sie, wie es früher der Fall war, die volle Summe der Schleppung erst mit der Zielerreichung zahlen würden - doch das können sie nicht bestimmen.Eine der Reaktionen auf den Fall war die Gründung des Joint Operational Office mit Sitz in Wien samt der Implementierung muttersprachlicher Ermittler. "Über 200 Verhaftungen hat es seit dem Frühjahr 2016 gegeben, der Informationsfluss wurde rascher", fasste Tatzgern die Resultate zusammen. Die Entwicklung im Kampf gegen die Schlepper laufe permanent weiter, sagte der BK-Experte mit Verweis auf das Treffen im Rahmen einer Europol-Taskforce mit den Westbalkan-Staaten am 18. und 19. Juni in Wien, die unter anderem ein gemeinsames Frühwarnsystem zum Ziel habe.

Zu der immer häufiger genutzten Balkan-Fluchtroute durch Bosnien-Herzegowina und Kroatien sagte Tatzgern, dass man die Nutzung dieser weder "dramatisieren noch negieren" dürfe. Die Schlepper wittern derzeit jedenfalls wieder ihr Geschäft, und geschleppt werde natürlich dorthin, wo es am einfachsten scheint. Dass die Skrupellosigkeit weiterhin hoch sei, zeige der aktuelle Fall auf der Balkanroute von Ende Mai, wo in Kroatien an der Grenze zu Bosnien-Herzegowina 29 Flüchtlinge vor allem aus dem Irak und Afghanistan in einem Kleinbus eingepfercht gewesen sind, darunter viele Kinder.

Was Afghanistan im speziellen betrifft, dort habe sich das Image der Schlepper in den vergangenen Jahren zum negativen hin entwickelt. Der Grund dafür ist, dass die jungen Männer, die aus diesem Land nach Österreich geflüchtet sind, ihren zurückgebliebenen Verwandten oftmals berichten, dass es in der neuen Heimat doch nicht so ist wie erwartet. "Es hat sich inzwischen eine gewisse Ernüchterung breitgemacht", schloss Tatzgern.

Die 71 Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - waren im August 2015 an der A4 (Ostautobahn) bei Parndorf im Burgenland erstickt in einem Kühl-Lkw gefunden worden. Da sie auf ungarischem Staatsgebiet ums Leben gekommen waren, fand der Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte in der südungarischen Stadt Kecskemet statt.

Die ersten Festnahmen erfolgten bereits wenige Tage später. Angeklagt wurden 14 mutmaßliche Mitglieder der Schlepperbande, unter ihnen Fahrer, Anwerber von Chauffeuren und Leute, die Autos für die Schlepperfahrten organisiert hatten. Der Prozess in Kecskemet begann am 21. Juni 2017. Vor Gericht standen in dem Verfahren allerdings nur elf Beschuldigte. Drei weitere Angeklagte waren für die Justiz nicht greifbar, gegen sie wurde in Abwesenheit verhandelt.

Staatsanwalt Gabor Schmidt hatte in seinem Schlussplädoyer lebenslange Haft für die vier Hauptangeklagten gefordert, für drei von ihnen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Im Falle des Erst-, Dritt- und Viert-Angeklagten sieht der Ankläger keine Chancen auf Resozialisierung. Für den Zweitangeklagten - den Stellvertreter des Kopfes der Organisation - will die Anklage ebenfalls lebenslänglich, allerdings mit der Chance, das Gefängnis noch einmal verlassen zu können. Für die übrigen Beschuldigten wurden je nach der Schwere der Tat Strafen zwischen einem und 16 Jahren beantragt.

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Großes Medieninteresse vor der Urteilsverkündung

Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten am Dienstag um milde Urteile gebeten.

Urteile für mutmaßliche Schlepper

A4 Prozess

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