90.000 Österreicher dürfen keine Waffe besitzen
Nach der Scheidung lernte die Frau einen neuen Mann kennen. Damit konnte sich der Ex gar nicht arrangieren. „I daschieß di!“, kündigte er dem Nebenbuhler an. „Das Gewehr hab i eh schon geladen!“
Ein Jäger fühlte sich beim Hirschansitz am Hochstand von zwei Frauen gestört, die Preiselbeeren suchten. „Verschwindets!“, forderte er sie auf. „I schiaß enk umi!“
Der Ton wird in den vergangenen Jahren rauer. Nicht nur im Netz. Und das spiegelt sich auch in den ausgesprochenen Waffenverboten in Österreich wider. Auch die beiden Männer in den anfangs genannten Beispielen befinden sich darunter. Mit Stichtag 1. Dezember 2021 waren 89.576 Personen mit einem Waffenverbot belegt. Ein neuer Rekordwert.
Vermutete Gefahr
Die Gesetzesgrundlage lässt einen gewissen Spielraum. Ein Waffenverbot wird dann ausgesprochen, wenn die Person andere „gefährden könnte“. „Die Praxis zeigt, dass ein Waffenverbot bei Delikten wie Körperverletzung, Drohungen, Raub, Raufhandel oder Nötigungen ausgesprochen wird“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Bernhard Hofer. „Also in erster Linie bei Delikten, die ein gewisses Gewaltpotenzial der Person offenbaren.“ Und dabei ist eine Verurteilung nicht unbedingt notwendig. Selbst bei einem Freispruch vor Gericht kann ein Verbot ausgesprochen werden.
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