90-Jährige dehydriert und vernachlässigt: Pflegerin verurteilt

Die Angeklagte vor Gericht
Angeklagte gab der Steirerin Tabletten, damit sie "schlafen konnte": Ein Jahr teilbedingte Haft, rechtskräftig.

Eine 24-Stunden-Pflegerin wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Quälens ihrer Patientin verurteilt. Außerdem soll die Frau die 90-Jährige bestohlen haben. Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Die schlechte Pflege gestand sie und nannte „Überforderung“ als Grund. Den Vorwurf des Diebstahls - als Schadensumme wurden 1.800 Euro angegeben - leugnete die Frau. Sie wurde zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt.


Die Oststeirerin hatte zwar Pflege gebraucht, war aber grundsätzlich noch in gutem Zustand. Das änderte sich, als sie eine rumänische Pflegerin bekam, die sich offenbar nicht genug kümmerte. Die betagte Frau war zuletzt dehydriert und wies Wunden vom Liegen auf. Außerdem lallte sie nur noch und konnte nicht mehr aufstehen. Eine Krankenschwester äußerte den Verdacht, dass hier Schlaftabletten im Spiel seien. Im Spital wurde das bestätigt: Die Pflegerin gab zu, ihrer Patientin rezeptpflichtige Tabletten, die sie aus Rumänien mitgebracht hatte, verabreicht zu haben.

"Gut geschlafen"

„Ich habe sie ihr gegeben, und sie hat gut geschlafen“, beteuerte die Angeklagte. „Ein Glück, dass sie wieder aufgewacht ist“, warf Richter Andreas Lenz ein. Als Motiv gab die 47-Jährige an, sie sei überfordert gewesen, weil sie coronabedingt sechs Monate im Dienst gewesen sei. Den Vorwurf des Diebstahls bestritt die Angeklagte vehement. Sie habe zwar die 160 Euro Bargeld genommen, aber nur, um Lebensmittel einkaufen zu können. „Schmuck habe ich nie gesehen oder genommen“, beteuerte die Rumänin.


Die Familie erzählte vor Gericht, dass die Pflegerin im Supermarkt liegen gebliebene Kassenzettel von anderen Kunden mitgenommen und abgerechnet hätte. „Da waren Sportgeräte dabei, auch ein Trolley und so, das hat unsere Mutter nie gebraucht“, beschrieb die Schwiegertochter der 90-Jährigen. Geld wollten die Geschädigten keines: „Uns ist nur wichtig, dass sie nie wieder als Pflegerin arbeiten darf“, betonten die Zeugen.
Der Richter verhängte ein Jahr Haft, drei Monate davon unbedingt. Die Frau nahm die Strafe an, auch der Staatsanwalt war einverstanden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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