Pflegeheimskandal: "Die Schwächsten der Schwachen ausgesucht"

Das Paradebeispiel ist das Pflege-Thema
Skandal um Pflegeheim im Bezirk St. Pölten: Schuldsprüche für vier ehemalige Mitarbeiter, ins Gefängnis müssen sie aber nicht

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Am Ende ging alles ganz schnell: Nachdem Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei viereinhalb Jahre ermittelt hatten und monatelang am Landesgericht St. Pölten verhandelt wurde, brauchte der Schöffensenat (Berufsrichter und zwei Schöffen, Anm.) gerade einmal zwei Stunden, um ein Urteil in jener Causa zu fällen, die österreichweit für Fassungslosigkeit gesorgt hatte.

Pflegeheimskandal: "Die Schwächsten der Schwachen ausgesucht"

Die Angeklagten stritten alle Vorwürfe ab

Bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten und Geldstrafen fassten jene drei Frauen und der Mann (30 bis 56 Jahre alt) aus, die im Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten-Land) Bewohner geschlagen, gequält und sexuell missbraucht haben sollen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten haben sich Bedenkzeit erbeten.

Gutachten

Aufgeflogen war der Fall im Oktober 2016, als eine Mitarbeiterin, die später bei dem Prozess als Hauptbelastungszeugin auftrat, ihren Vorgesetzten von den brutalen Vorgängen auf der Station „St. Anna“ erzählte.

Sie berichtete, dass Patienten geschlagen und zu heiß geduscht worden sein sollen. Außerdem, so die Frau, sei betagten Menschen Franzbranntwein im Genitalbereich aufgetragen worden. Zudem war von sexuellem Missbrauch die Rede.

Pflegeheimskandal: "Die Schwächsten der Schwachen ausgesucht"

In diesem Heim soll es zu den Vorfällen gekommen sein

Die Verdächtigen wurden sofort entlassen, danach begannen die Ermittlungen, die sich als äußert langwierig und schwierig gestalteten. Zum einen konnten sich die Opfer aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht äußern, zum anderen dauerte es ein Jahr, bis ein medizinisches Gutachten erstellt wurde. Verletzungen konnten zu diesem Zeitpunkt keine mehr festgestellt werden.

Wenngleich nicht strafrechtlich relevant, waren die Whatsapp-Chats der Angeklagten neben der Zeugin ein wichtiges Faktum in der Causa. In dieser Gruppe bezeichnet sich der Angeklagte einmal als „Master of death“ (Herr des Todes, Anm.) und schrieb an Kollegen „Ich glaub, wir sind die Außenstelle von Lainz“. Die „Todesengel von Lainz“ hatten in den 1980er-Jahren zahlreiche Patienten im gleichnamigen Krankenhaus getötet. „Hau sie alle in die Goschen, wenn sie nicht schlafen“, schrieb ein anderer Teilnehmer in dieser Gruppe.

„Herabwürdigend“

„Das war sehr untergriffig und sehr herabwürdigend gegen die Bewohner“, sagte die Richterin am Mittwoch. Sie könne sich nicht vorstellen, „dass man im wirklichen Leben ein derart anderes Gesicht zeigen kann“.

Die Angeklagten wiesen von Anfang an alle Anschuldigungen zurück. Die Chats bezeichneten sie als eine Art „Psychohygiene“, Übergriffe auf die Patienten habe es nie gegeben. Ihr Rechtsanwalt Stefan Gloß betonte, dass trotz der intensiven Ermittlungen „kein einziger objektiver Beweis“ gefunden worden wäre. „Den Chatverkehr kann man ebenfalls vergessen. Was hier geschrieben wurde, ist nie passiert.“

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Die Causa löste sogar Mordermittlungen aus

Er führte in seinem Schlussvortrag nochmals aus, dass in dem Fall, der auch auf politischer Ebene für Diskussionen sorgte, sogar wegen Mordes ermittelt wurde. Tatsächlich gab es den Verdacht, dass bei einigen Bewohnern das Sterben mit Medikamenten beschleunigt worden sei. Mehrere Leichen wurden deshalb exhumiert, im Nachhinein bestätigte sich diese Vermutung allerdings nicht.

„Sie haben sich gezielt die Schwächsten der Schwachen ausgesucht“, sagte die Richterin zum (vorläufigen) Abschluss des Verfahrens zu den Angeklagten.

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