Salzburg: Wie der Landtag Untreue von Mandataren abwenden will
Seit Jahren kämpfen die Gegner der Salzburger 380-KV-Leitung darum, dass sich die Bundespolitik mit dem Thema beschäftigt. Nun haben sie es geschafft, allerdings nicht in der Frage der Leitung sondern in einer Frage für juristische Feinspitze. Der Salzburger Landtag fordert die Bundesregierung auf, den Untreue-Paragraf im Strafgesetzbuch zu reformieren.
Hintergrund ist eine Debatte um Entschädigungszahlungen des Netzbetreibers Austrian Power Grid (APG) an betroffene Kommunen. Mehrere Gemeinden wollten die Zahlung per Gemeinderatsbeschluss ablehnen. Ein von Landeshauptmann und Gemeindereferent Wilfried Haslauer (ÖVP) in Auftrag gegebenes Gutachten sah für Gemeindevertreter aber ein sehr hohes Risiko, sich der Untreue strafbar zu machen, wenn sie diese Zahlung ablehnen.
Wunsch ans Ministerium
Der Gemeinderat von Koppl drohte daraufhin geschlossen mit einem Rücktritt. Nun soll durch eine Reform des Paragrafen das Risiko für Gemeindevertreter ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Aufforderung an die kommende Bundesregierung beschloss der Landtag am Mittwoch einstimmig. Die Chancen dafür stehen nicht ganz schlecht. „Ich habe am Montag ein Gespräch mit Sebastian Kurz geführt, er hat das sehr positiv gesehen“, berichtete Haslauer im Landtag.
Die Gemeindevertreter, die sich gegen die Ausgleichszahlungen wehren wollen, dürften aber auch unabhängig vom Erfolg der Untreue-Reform aus dem Schneider sein. Der Landtag beschloss nämlich ebenfalls einstimmig, die Gemeindeordnung zu adaptieren. Das war ohnehin in den nächsten Wochen geplant, nun kommt noch ein weiterer Absatz dazu.
Leitungsbau läuft bereits
Und zwar soll es eine Novelle geben, „dass keine Verpflichtung der Gemeinde besteht ausschließlich oder überwiegend sie wirtschaftlich begünstigende Rechtsgeschäfte abzuschließen“, wie Landeslegist Paul Sieberer im Landtagsausschuss erklärte. „Kompetenzrechtlich ist das unangreifbar, weil wir als Landesgesetzgeber die Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde regeln können. Das stellt sicher, dass es nicht zu einer Bestrafung durch den Untreue-Paragrafen kommen kann“, meinte Sieberer.
Selbst wenn die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof landen und aufgehoben werden würde, wäre das nicht gleichbedeutend mit einer Strafbarkeit, erklärte der Jurist. Landeshauptmann Haslauer hatte die aktuelle Regelung zuvor als „eine unbefriedigende, geradezu absurde Rechtslage“ bezeichnet.
Damit ist zumindest die rechtliche Gefahr gebannt. Verhindern können die Gegner die Leitung nur mehr schwer. Betreiber Austrian Power Grid hat bereits mit dem Bau begonnen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof läuft noch eine Berufung.
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