22-Jähriger wegen Anschlagsplänen in Vorarlberg vor Gericht

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Tschetschene wollte Wien-Attentäter nacheifern und im Gefängnis Komplizen für Anschlag in Nachtklub anwerben. Angeklagter beteuerte Unschuld.

Ein 22-jähriger Mann, der in Vorarlberg einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant haben soll, muss sich seit Donnerstagfrüh vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Tschetschene wollte angeblich in einer Disco in Dornbirn so lange auf Menschen schießen, bis er selbst erschossen wird.

Der Schöffenprozess fand unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt, berichtete der ORF Vorarlberg. Der Mann bekannte sich nicht schuldig.

Der 22-Jährige saß in der Justizanstalt Feldkirch ein und behauptete, mit dem Attentäter von Wien bekannt zu sein, er habe mit ihm „aus einem Teller gegessen“. Tatsächlich war laut Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Handy des Attentäters ein Foto von dem 22-Jährigen gefunden worden, das ihn im Gefängnis in Feldkirch zeigt. Er wolle nach seiner Abschiebung nach Österreich zurückkommen und in einem Nachklub in Dornbirn möglichst viele Menschen töten, soll der 22-Jährige gesagt haben. Er plane ein Attentat, das jenes in Wien in den Schatten stelle.

Er versuchte, zwei Mithäftlinge für seine Pläne anzuwerben. Einer der beiden sagte am Donnerstag laut ORF aus, der Mann habe zu Beginn seiner Zeit im Gefängnis den Islamischen Staat (IS) noch gepriesen, später habe sich das geändert. Der zweite Mann konnte sich vor Gericht nicht mehr so recht erinnern. Die IS-Werbung und die Anschlagspläne habe er für Spaß gehalten.

Laut der Verteidigung wollte sich der Mann mit seinen Anschlagsplänen nur aufspielen, denn er sei zwar mehrfach vor Gericht gestanden, nie aber wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Er habe lediglich versucht, sich in den Mittelpunkt zu stellen. Daher habe er Dinge behauptet, die nicht stimmten.

Der 22-Jährige muss sich unter anderem wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten. Wegen letzterem Delikt ist der Mann aufgrund eines vergeblichen Fluchtversuchs angeklagt: Er soll in seine Haftzelle ein 90 Zentimeter großes Loch geschlagen haben. Ein Urteil wird für den Abend erwartet.

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