16-Jährige getötet: „Sie wollte sterben und in das Paradies“

Der 42-Jährige vor Gericht
42-jähriger Steirer wegen Mordes angeklagt. Er behauptet, Jugendliche habe aus Liebeskummer um den Tod gebeten.

„Ich hab’s getan“, gesteht der Angeklagte. „Da ist nichts schönzureden. Aber ich hab’ so falsch gehandelt, wie man nur falsch handeln kann.“

Als Elena, die erst 16 Jahre alte Nachbarstochter, Liebeskummer hatte, deshalb Suizidgedanken hegte und so viele Beruhigungstabletten schluckte, bis sie Bauchschmerzen bekam - rief der 42-Jährige nicht den Notarzt, sondern drückte dem Mädchen die Kehle zu.

Mordanklage

Der Staatsanwalt klagt Mord an, der Verteidiger plädiert auf Tötung auf Verlangen. „Beende das“, habe Elena gesagt, als sie in seiner Wohnung auf der Couch lag und nach der Überdosis Schmerzen hatte. Er habe ihr nur helfen wollen, beteuert der Hilfsarbeiter am Dienstag im Grazer Straflandesgericht. Das habe er Elena versprochen, nachdem sie Abschiedsbriefe geschrieben habe: „Sie wollte sterben und ins Paradies.“

Mund und Nase verklebt

Elena starb aber nicht an der Überdosis: Der Angeklagte soll Mund und Nase verklebt sowie ihren Hals zusammengedrückt haben. Danach ging er einkaufen, duschte und rief die Polizei.

Jung, hübsch und lebensfroh sei Elena gewesen, beschreibt der Staatsanwalt. Eine kontaktfreudige Jugendliche, die im älteren Nachbarn einen Freund gesehen habe. „Aber er war eifersüchtig auf ihre Bekanntschaften“, betont der Ankläger und habe mehr von ihr haben wollen - Sex.

Gefühlsschwankungen ausgenützt

Elena lehnte ab, hielt aber die platonische Freundschaft zum Nachbarn aufrecht. Liebeskummer brachte sie dazu, sich in seiner Wohnung einzuigeln. „Sie war leicht verliebt und am Boden zerstört, wenn eine Beziehung in die Brüche gegangen ist“, beschreibt der Staatsanwalt.Der Angeklagte habe diese Gefühlsschwankungen ausgenützt.

Prozess dauert an

Eine Geschworene fragt, ob „beende das“ nicht bedeutet haben könnte, er soll Hilfe holen? „Wenn sie über Bauchweh jammert, kann der Tod ja nicht ihr Wunsch gewesen sein“, wirft ein Richter ein. Der Angeklagte bleibt dabei: „Der Gedanke ist mir nie gekommen.“

Der Prozess wird fortgesetzt.

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