16-Jährige getötet: „Sie war ein fröhlicher Mensch“

Der 42-Jährige vor Gericht
Steirer wegen Mordes zu lebenslanger Haft veurteilt. Außerdem wurde eine Einweisung verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine „lebendige und lebensfrohe“ junge Frau sei Elena gewesen, erinnert sich ihr Freund. „Sie war immer eine gute Schülerin und hat sogar nebenbei gearbeitet, um etwas für später zu sparen“, beschreibt der junge Mann am Mittwoch als Zeuge in jenem Prozess, in dem über den Tod der erst 16-jährigen Steirerin verhandelt wird: Der Nachbar des Mädchens ist wegen Mordes angeklagt er soll die durch Tabletten benebelte Schülerin in seiner Wohnung erstickt haben.

"Blitzschnell"

Der 42-Jährige gibt zu, Elena zuerst Mund und Nase verklebt und danach auch noch den Hals zugedrückt zu haben. Aber das habe sie so haben wollen: „Ich habe es gemacht, blitzschnell. Aber das war so falsch, wie etwas nur falsch sein kann“, betont er vor Gericht. Auf die Idee, der unter Liebeskummer leidenden Schülerin Hilfe zu holen, nachdem sie Dutzende Beruhigungstabletten geschluckt hatte, sei er „leider nie gekommen“. Schließlich habe sie mehrmals über Suizid gesprochen, weil sie so unglücklich gewesen sei.

Stimmung schwankte

Am Mittwoch werden Freunde und Bekannte sowohl des Angeklagten als auch des Opfers befragt. „Können Sie sich vorstellen, dass sie Selbstmord begehen wollt?“, fragt die Richterin Elenas Freund. Der Zeuge verneint entschieden. „Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Sie hat nie Andeutungen gemacht.“ Stimmungsschwankungen habe er mitbekommen, doch mit den „Gefühlen für ihren früheren Freund“ erklärt.

Herzlich, aber manchmal Weinkrämpfe

Auch ein Gastwirt, dessen Lokal die junge Frau mehrmals mit dem Angeklagten besucht hat, erinnert sich an diese emotionalen Unterschiede. „Sie war ein sehr fröhlicher Mensch mit einer herzlichen Art“, beschreibt er. Allerdings habe diese Stimmung auch in plötzliche Weinkrämpfe umschlagen können.

Ein Umstand, den auch schon der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erwähnt: „Sie hat sich leicht verliebt und war am Boden zerstört, wenn eine Beziehung in die Brüche gegangen ist.“

"Es stimmt etwas nicht"

Im Juni 2019 dürfte Elena unter Liebeskummer gelitten haben. Sie zog sich in der Wohnung des Nachbarn, den sie seit Kurzem kannte: Erst zwei Monate vor ihrem Tod zog sie mit ihrem Vater in das Mehrparteienhaus, in dem auch der 42-Jährige wohnte. Seine Cousine beschreibt den Hilfsarbeiter als „geistig auffällig“, aber das sei auf eine schwere Kindheit und Jugend zurückzuführen. Eine Bekannte des Mannes erinnert sich, sie habe das Gefühl gehabt, dass „mit ihm etwas nicht stimmt“: „Er hat gesagt, ich würde mit seinen Gefühlen spielen und ist lästig geworden.“ Als sie aus anderen Gründen aus der Gegend wegzog, sei der Kontakt eingeschlafen.

Persönlichkeitsstörung

Der Gerichtspsychiater attestiert dem Angeklagten eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades“. Der Staatsanwalt beantragt aufgrund der Expertise des Sachverständigen zusätzlich zu einer Verurteilung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen entschieden mit 8:0 Stimmen, dass es sich um Mord gehandelt habe. Der Angeklagte bekam mit lebenslanger Haft die Höchststrafe. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Der Beschuldigte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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