100 Meter hohe Seilbahnstützen

Symbolbild
Für die Öffi-Gondeln gilt laut Experten das Eisenbahngesetz samt dem Enteignungsrecht.

Seilbahnen unterliegen in Genehmigungsverfahren dem Eisenbahngesetz. „Wenn eine Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel von der Planung und der Nutzung her anerkannt wird, dann kann man im schlimmsten Fall auch enteignen. Das heißt, dass man dulden muss, dass oben jemand drüberfährt“, erklärt Hans-Georg Leitner von der Firma Baucon, die im weltweiten Seilbahnbau aktiv ist.

Keinesfalls würde man aber aber Seilbahnkabinen fünf Meter über die Terrasse eines Hausbesitzer schweben lassen, versichert Leitner. Jedem Besitzer einer Liegenschaft müsse das Recht bleiben, sein Gebäude so hoch wie die Nachbarobjekte bauen zu können. Deshalb müsse man mit den Gondeln hoch genug über das verbaute Gebiet fahren, erläutert Leitner. Seildurchhang und Kabinenhöhe würden einberechnet.

Sicherheitsaspekte

In der Linzer Studie wurde bei der teureren und leistungsstärkeren Dreiseil-Variante (zwei Trag- und ein Zugseil) mit rund 100 Meter hohen Stützen gerechnet. Der Abstand zwischen den Stützen, die auch als Stationen fungieren, könnte bis zu einem Kilometer betragen. Wesentlich für die Höhe der Bahn sind auch Sicherheitsaspekte. Sollte unter der Bahn ein Brand ausbrechen, müsse gewährleistet sein, dass alle Gäste sicher aus den Gondeln kommen und die Bahn nicht beschädigt wird.

Technisch seien auch 200 Meter hohe Stützen kein Problem, versichert Leitner. In Vietnam wurde seine Firma mit der statisch konstruktiven Planung für die Stützen der Pendelbahn in Ha Long über die dortige Weltnaturerbebucht beauftragt. Die größte der beiden Stützen ist 188 Meter hoch – es ist die größte ihrer Art weltweit.

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