10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher präsentiert
Regel Nummer 1: "Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!". Nummer 7 wiederum besagt zum Beispiel, dass herannahenden Weidetieren nicht der Rücken zugekehrt werden soll.
Am Dienstag wurden die Ergebnisse des "Aktionsplans für sichere Almen" der Bundesregierung präsentiert. Dazu gehören "10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher", eine Gesetzesänderung, ein "Standard für Alm- und Weidewirtschaft" und Informationen zu den Versicherungen.
"Rechtzeitig vor Beginn der Alm-Saison setzen wir Maßnahmen für ein gutes und sicheres Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden um", sagte Nachhaltigkeits- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei einer Pressekonferenz in Wien.
Bundesweit einheitliche Regeln
Das Gerichtsurteil zum Unfall auf der Tiroler Alm durch das Innsbrucker Landesgericht habe zu viel Aufruhr und Verunsicherung geführt. Bisher seien bei Zwischenfällen die Tierhalter rechtlich stark in die Verantwortung genommen worden. Bei den zehn Verhaltensregeln stehen nun die Alm-Besucher im Mittelpunkt. "Die Regeln erklären, wie man sich richtig verhält, wenn man Weidetieren begegnet", erläuterte Köstinger. Und sie fügte hinzu: "Kühe sind keine gefährlichen Tiere, aber Almen sind auch keine Streichelzoos."
Damit gibt es laut Köstinger erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Touristen.
Die Broschüren sollen möglichst breitflächig aufliegen - etwa bei Hotels und Seilbahnen. "Wir verzeichnen 150 Millionen Gesamtübernachtungen in Österreich, 125 Millionen davon sind im ländlichen Raum. Die Hauptbuchungsgründe sind: Natur, Wandern und Kulinarik", erklärte WKO-Vizepräsidentin Martha Schultz. Viele Gäste kämen aus dem urbanen Raum - gerade für diese Menschen sollen die Regeln als Wegweiser dienen. "Touristen aus dem urbanen Raum haben nicht so viel mit Tieren zu tun", sagte auch Köstinger.
Zusätzlich zum Info-Folder gibt es auch ein Video. Darin wird etwa erklärt, welche Anzeichen bei Kühen als alarmierend gewertet werden sollten: Klopfen, schnauben und scharren.
Verhalten mit Hund
Einen besonders wichtigen Punkt nimmt auch das Verhalten mit dem Hund ein, hat der Unfall, der vor Gericht für so viel Aufsehen gesorgt hat, doch mit einem Hund stattgefunden. In der Broschüre heißt es: "Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!"
Alpenverein-Präsident Andreas Ermacora hielt fest: "Ich bin selbst Hundehalter und es wäre fatal gewesen, Hunde nicht mehr auf Almen mitnehmen zu dürfen. Den Hund loszulassen, ist enorm wichtig, er kann viel schneller laufen als Menschen."
Insgesamt soll der Vehaltenskodex für die Almnutzung ein Gegenstück zu den Pistenregeln sein. Die Regeln seien zwar nicht gesetzlich verankert, aber: "Rechtlich ist es ganz wichtig, dass die Aufklärung erfolgt. Ein Richter wird dann anders bewerten", meinte Ermacora.
Haftungsrecht geändert
Außerdem hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, die einen neuen Absatz im ABGB enthält, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. "Auch gesetzlich wird die Eigenverantwortung der Alm-Besucher festgeschrieben, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Bauern", erläuterte Köstinger.
Auch die Versicherungslösungen wurden evaluiert, ergänzte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger. "Jeder Landwirt hat eine Haftpflichtversicherung. Wenn Tiere aber in fremder Obhut sind, soll eine subsidiäre Dachversicherung in den Bundesländern für zusätzlichen Schutz sorgen", sagte er. In Tirol gibt es eine gesonderte Versicherung bereits, in Vorarlberg wurde sie ausgebaut.
Hier die "10 Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh" im Detail
1) Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
2) Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
3) Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
4) Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
5) Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
6) Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
7) Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
8) Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
9) Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
10) Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!
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