Kuh-Urteil: Versicherung für Tiroler Almbauern ab April

Symbolbild
Kosten übernimmt Land. Änderung im Almschutzgesetz soll noch im Mai-Landtag beschlossen werden.

Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke wird es ab April eine Versicherung für alle Tiroler Almbauern geben. "Wir werden die bereits bestehende Wegeversicherung auf Almen und Wiesen erweitern", kündigte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck an. Die Kosten in der Höhe von rund 50.000 Euro wird das Land übernehmen, hieß es.

Urteil nicht rechtskräftig

Obwohl das erstinstanzliche Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, wollte der Landeshauptmann die Versicherungslösung nicht als "Schnellschuss" verstanden wissen. "Es ist wichtig, dass wir jetzt Maßnahmen ergreifen. Diese Versicherung ist wichtig für die Bauern", betonte Platter. Die Versicherungslösung soll auch unabhängig von der Entscheidung in zweiter Instanz bestehen bleiben.

"Keine amerikanischen Verhältnisse auf Alm"

Neben dem Versicherungsschutz soll bereits im Mai-Landtag das Almschutzgesetz geändert werden. Die Eigenverantwortung soll deutlicher dargestellt und es sollen auch Verhaltensregeln festgeschrieben werden. "Wir wollen damit die Verhaltenspflichten auf der Alm normieren", erklärte LHStv. und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP). Dies soll österreichweit geschehen, diesbezüglich sei man bereits in Koordination. Auch Geisler betonte die Wichtigkeit der Eigenverantwortung. "Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse auf Tiroler Almen", sagte der LHStv.

Aufklärung verstärken

Zudem wolle man weiterhin mit Info-Kampagnen auf Prävention und Aufklärung setzen. "Es ist schon viel passiert, aber wir müssen die Aufklärung noch verstärken", meinte Josef Hechenberger, Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer. Das Verständnis, wie man mit Tieren auf der Alm umgeht, sei leider schwindend. "Wenn jeder die Spielregeln einhält, haben wir aber alle Platz auf der Alm", sagte Hechenberger. Mit den Änderungen im Almschutzgesetz und den von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) werde Rechtssicherheit geschaffen, fügte der LK-Präsident hinzu.

Seitens der Landwirtschaftskammer arbeite man intensiv mit dem Verteidiger des Bauern zusammen. "Wir werden uns anstrengen, dass das Urteil geändert wird", so Hechenberger. Platter, Geisler und Hechenberger betonten unisono, dass es sehr bedauerlich sei, dass es zu dem tödlichen Unfall gekommen war. Man wolle aber nicht mit Verboten und Sperrgebieten arbeiten. "Ich würde alle Bauern bitten, weiterhin ihr Vieh aufzutreiben", sagte der Landeshauptmann.

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