10.000 Euro Strafe für Anwalt, der Gaskammern leugnete

In einem Plädoyer zweifelte der Anwalt Gaskammern in Mauthausen an
Er hat damit das Ansehen des Berufsstandes beschädigt

Das Schlussplädoyer eines Anwalts hatte es in sich: Der Jurist war Pflichtverteidiger eines Oberösterreichers, der wegen Wiederbetätigung in Wels angeklagt war – er hatte für Ausländer eine Verbrennung bzw. Vergasung gefordert und dafür Mauthausen wiederbeleben wollen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Für den Anwalt allerdings hatte der Auftritt Konsequenzen. Er hatte unter anderem erklärt: "Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben (...)" Diese Äußerung kostet ihm nun 10.000 Euro.

Die Causa aus dem März 2016 schlug mehrfach hohe Wellen. Denn wegen dieser Äußerung hatte schon die Staatsanwaltschaft Wels Anklage erhoben – und wurde vom Justizministerium ausgebremst. Der Weisungsrat hatte der Staatsanwaltschaft empfohlen, von der rechtskräftigen Anklage zurückzutreten. Denn: Man dürfe diese Aussage nicht aus dem Gesamtkontext des Plädoyers herausgelöst betrachten.

Ansehen beschädigt

Die Anwaltskammer allerdings sah darin eine Verletzung der Berufspflichten und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Der Anwalt wurde deshalb zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt – und das bestätigte der OGH. Die Forderung, dass der Anwalt auch ein zwischenzeitliches Berufsverbot bekommen soll, wurde allerdings nicht bestätigt.

Der betroffene Anwalt ist sich übrigens keiner Schuld bewusst. Seine Aussagen würden ein "taugliches Verteidigungsmittel darstellen". Er wehrte sich bis zur letzten Instanz. Übrigens auch gegen eine Geldstrafe über 500 Euro – die Landespolizeidirektion hatte diese Strafverfügung wegen der Aussage verhängt. Das Landesverwaltungsgericht OÖ halbierte diese. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde des Anwalts gegen diese Strafe ab.

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