Wullowitz-Prozess: "Es ist halt so passiert"

Der Prozess gegen den 33-jährigen Afghanen im Landesgericht Linz ist für zwei Tage anberaumt.
Afghane soll Flüchtlingsbetreuer und Altbauern erstochen haben. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

Alle blicken auf den Eingang des Gerichtssaals. Jeder ist gespannt, wer wohl der Mann ist, der  in Wullowitz (Bezirk Freistadt) am 14. Oktober 2019 sowohl einen Flüchtlingsbetreuer als auch einen Altbauern erstochen haben soll.

Endlich schließen die Polizeibeamten die Tür des Seiteneingangs auf. Ein weiterer Beamter führt den Angeklagten am Arm in den Saal  herein.

Wullowitz-Prozess: "Es ist halt so passiert"

Die Verhandlung im Landesgericht Linz ist für zwei Tage anberaumt.

Der 33-jährige Afghane sieht gepflegt aus. Mit Turnschuhen geht er festen Schrittes auf seinen zugewiesenen Platz, setzt sich und grüßt mit einem hinter der Maske erkennbaren Lächeln seinen Verteidiger, während das Blitzlichtgewitter der Pressefotografen losgeht.

Es ist Mittwoch, der erste Tag des Doppelmord-Prozesses im Landesgericht Linz. Zwei sind anberaumt, erwartet wird das Urteil des Geschworenengerichts erst für Freitag. Vor allem der Tötungsvorsatz wird die Laienrichter beschäftigen, denn der Angeklagte ist prinzipiell geständig.

Messer im Hosenbund

Mit zusammengefalteten Händen lauscht der zweifache Vater  auf der Anklagebank den Schilderungen der Staatsanwältin. Er wirkt gefasst und dennoch wischt er sich  die ein oder andere Schweißperle von der Stirn.

Messer im HosenbundLaut Staatsanwältin sei der mutmaßliche Täter am Nachmittag mit dem Fahrrad und einem Messer  im Hosenbund zum ersten der beiden Tatorte  – einer ehemaligen Flüchtlingsunterkunft – unterwegs gewesen.

Schon am Vormittag sei  es wegen einer Diensteinteilung im Altstoffsammelzentrum, in welchem er arbeitete,  zu einem Streit mit dem ehemaligen Flüchtlingsbetreuer des Mannes gekommen, weshalb er diesen nochmals treffen wollte.

Opfer verstarb im Spital

Vor der Eingangstür der Unterkunft traf er schließlich den 33-jährigen Rot-Kreuz-Mitarbeiter an. Nachdem der Flüchtlingsbetreuer laut Staatsanwältin dem Angeklagten mitgeteilt habe, dass er verschwinden solle, sei der Angeklagte  sofort „aggressiv geworden“, zog sein Messer und stach dem Betreuer damit zweimal in die Brust.

Die Bewohner des Heimes gingen dazwischen, konnten ihn jedoch nur kurz losreißen. Vier Tage später starb das Opfer im Spital.

Nach der Tat flüchtete der Angeklagte mit dem Fahrrad. Nur etwa 400 Meter weiter soll er auf sein zweites Opfer gestoßen sein: Ein Altbauer sei gerade dabei gewesen, seine Einkäufe aus seinem Pkw zu räumen, als ihn der Angeklagte mehrmals aufgefordert haben soll, ihm die Autoschlüssel auszuhändigen. Der 63-Jährige kam dem nicht nach.

„Nachdem ihm der Angeklagte mit dem Messer drohte, fing der Mann an zu schreien. Der Angeklagte hielt ihm daraufhin den Mund zu und stach fünfmal auf ihn ein“, gibt die Staatsanwältin die Aussage des Angeklagten wieder.

"Der Mann ist krank"

Er stahl daraufhin sein Auto und fuhr davon, bis er am späten Abend in Linz festgenommen werden konnte – Das blutverschmierte Messer trug er noch bei sich.

Sein Mandant werde sich zu den Tatvorwürfen „voll inhaltlich reumütig verantworten“ betonte sein Verteidiger. Es sei jedoch wichtig, auch einen Blick „über den Tellerrand zu werfen“. Sein Mandant trug „aufgestaute Wut“ in sich. Auch auf die Frage „Warum?“ hat der Verteidiger gleich eine Antwort parat: „Der Mann ist krank“. Fühle er sich respektlos behandelt, werde er maßlos wütend und setze entsprechende Handlungen.

Der Mandant wollte nicht auf sich sitzen lassen, dass sich der Betreuer in sein Leben einmische. „Ich fühlte mich tief verletzt von dem Verhalten. Dass er mir mit der Abschiebung drohte, war nicht akzeptabel“, meldete sich der Angeklagte über einen Dolmetscher zu Wort, der alle Hände voll zu tun hatte.

"Wollte sie nicht umbringen"

„Ich weiß, dass ich es getan und einen Fehler gemacht habe“. Es tue ihm auch „sehr leid, es sei halt so passiert“. Umbringen wollte er die beiden Männer laut eigenen Angaben jedoch nicht.

Am Freitag werden dann die Sachverständigen ihre Gutachten erläutern. Die Psychiaterin hatte dem Angeklagten zwar einen „religiös gefärbten Wahn“ attestiert, hält ihn jedoch für zurechnungsfähig. Für Freitagabend wird dann das Urteil  erwartet. Dem Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang.

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