Wullowitz: Mordprozess startet am Mittwoch

Auf einem Bauernhof soll er sein zweites Opfer erstochen haben
Afghane soll zwei Menschen getötet haben. Am Mittwoch beginnt die Gerichtsverhandlung.

Betreuer bei Angriff schwer verletzt; auf Flucht Person erstochen; Polizei sucht nach braunem Auto – Diese Schlagzeilen des 14. Oktober 2019 bleiben vor allem der Bevölkerung von Wullowitz (Bezirk Freistadt) wohl noch länger in Erinnerung. Ab Mittwoch muss sich der mutmaßliche Mörder nun im Landesgericht Linz für seine Taten rechtfertigen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht, er wollte die Opfer nur „erschrecken“.

Es war am Nachmittag des 14. Oktober: Ein 33-jähriger Asylwerber geriet mit einem 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Asylunterkunft in Wullowitz in einen Streit. Laut Ermittlungen dürfte es um den eigenmächtigen Tausch von Arbeitszeiten gegangen sein.

Plötzlich soll der Afghane mit einem Messer – welches er offenbar schon von daheim mitgebracht hatte – versucht haben, dem Betreuer die Kehle aufzuschneiden. Den anderen Asylwerbern gelang es zunächst, den Angreifer von seinem Opfer wegzuzerren. Dieser riss sich aber los und soll dem Betreuer danach das Messer in die Brust gestoßen haben.

Tatsachgeständig

Mit einem gestohlenen Fahrrad soll er vom Tatort geflüchtet sein. Nur kurze Zeit später soll er einen 63-Jährigen auf einem nahe gelegenen Bauernhof mit fünf Messerstichen getötet haben, um dessen Auto zu stehlen und damit die Flucht fortzusetzen. In Linz konnte ihn die Polizei schließlich festnehmen. Der Betreuer erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen. Das Asylheim wurde daraufhin geschlossen.

Am Mittwoch wird der 33-Jährige nun einem Geschworenengericht vorgeführt. Der Afghane zeigte sich laut dem Landesgericht zwar tatsachengeständig – gab also zu, die Stiche ausgeführt zu haben –, töten oder verletzen wollte er dabei jedoch nicht, sondern nur „erschrecken“. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Mann einen „religiös gefärbten Wahn“, dieser hatte zu diesem Zeitpunkt aber keinen Einfluss auf die Tat, weshalb der Mann als zurechnungsfähig gilt.

Zwei Tage sind für den Prozess anberaumt. Acht Zeugen sind geladen. Wegen der Covid-19-Bestimmungen stehen im Gerichtssaal nur eingeschränkt Plätze zur Verfügung. Die Verhandlung wird deshalb im Nebensaal 144 live übertragen.

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