Bluttat in Wullowitz: Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes

Der mutmaßliche Täter bat um eine „zweite Chance“.
Ein Afghane soll zwei Menschen erstochen haben. Krankheitswahn stehe laut Psychiaterin „nicht im Bezug zum Delikt“. Urteil: Lebenslange Haft.

Es war der zweite Tag des Doppelmord-Prozesses von Wullowitz: Im Landesgericht Linz warteten Richter, Geschworene, Staatsanwältin und Verteidiger am Freitag gespannt auf die Ausführungen der psychiatrischen Gerichtsgutachterin. Der angeklagte Afghane habe laut ihr „zwei Gesichter“.

Zweiteres zeigte er wohl am 14. Oktober: Der nun 33-Jährige soll damals (der KURIER berichtete) infolge eines Streits seinen ehemaligen Flüchtlingsbetreuer vom Roten Kreuz erstochen haben.

Wut nicht mehr beherrschen

Auf seiner Flucht nach der Tat dürfte er zudem einen 63-jährigen Altbauern, der ihm sein Auto nicht aushändigen wollte, getötet haben. Bereits am ersten Verhandlungstag, am Mittwoch, zeigte sich der Angeklagte tatsachengeständig. Es tue ihm leid.

Laut Sachverständiger leide der mutmaßliche Täter unter einem „religiösen Wahn“. Der Mann trete in alltäglichen Belangen als „gesunder Mensch“ auf. Er wisse selbst, dass er jähzornig ist, und habe Maßnahmen zum Gegensteuern entwickelt, berichtete die Expertin.

Am Tag der Tat konnte er seine Wut gegen den Flüchtlingsbetreuer aber nicht mehr beherrschen. Seit Längerem habe er sich von dem Rotkreuz-Mitarbeiter „benachteiligt“, „gekränkt“ und „herabgesetzt“ gefühlt. Als dieser ihn am Tag der Tat noch vor anderen gemaßregelt habe, sei er in Rage geraten.

Zurechnungsfähig

Trotz der Anspannung habe der Angeklagte jedoch sehr wohl zwischen richtig und falsch unterscheiden können, ist die Gutachterin überzeugt. Daher sei er auch zurechnungsfähig, wenn auch gemindert, wie sie ergänzte.

Mit seiner wahnhaften Seite hätten die Taten aber nichts zu tun. Denn diese Krankheit beziehe sich ausschließlich auf die Religiosität. Der 33-Jährige halte sich für einen „Auserwählten Gottes“ mit „absolutem Wissen“. Der Gerichtsmediziner führte anschließend aus, dass der Angeklagte auf die beiden Opfer „mit großer Wucht“ eingestochen habe.

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, bat der Angeklagte trotz seines „Fehlers“ um eine „zweite Chance“ und damit um den Freispruch. Die Staatsanwältin forderte hingegen die Höchststrafe: Lebenslange Haft.

In ihrer 15-jährigen Berufstätigkeit habe sie noch keinen Mord von „derartiger Brutalität“ verhandelt. Laut Verteidiger sei die Höchststrafe wegen seines „reumütigen Geständnis“ nicht gerechtfertigt. Sein Mandant sei wutgesteuert gewesen und kein kaltblütiger Täter. Das Urteil fiel Freitagabend: lebenslange Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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