Täglich zehn Menschen von Hunden verletzt

Auch Hunde brauchen eine gute Erziehung, damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist
Hundebiss. 3600 Menschen waren 2017 in Österreich nach einem Hundebiss zur Behandlung im Krankenhaus. Häufig sind Kinder die Leidtragenden.

Ein zehnjähriges Mädchen wurde am Montag in Vorderweißenbach vom einem Hund gebissen und am Oberschenkel und im Gesicht unbestimmten Grades verletzt. Es wollte sich mit einer gleichaltrigen Freundin Pferde beim Nachbarhaus ansehen. Die dort wohnhafte 15-Jährige kam dazu und öffnete den Zwinger des Hundes, um spazieren zu gehen. Warum der Hund das Mädchen gebissen hatte, ist unklar.

Am selben Tag wurde in Wien ein einjähriger Bub durch einen Hundebiss lebensbedrohlich verletzt, als er mit seinen Großeltern unterwegs war. Der Hund riss sich von seiner alkoholisierten Besitzerin los und packte das Kind am Kopf.

2017 waren österreichweit rund 3600 Personen nach einem Hundebiss zur Behandlung im Krankenhaus. Beinahe täglich werden Spaziergänger, Läufer und Radfahrer von Hunden angesprungen und belästigt. Die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein fordert aufgrund des aktuellen Vorfalls in Wien eine Reform.

In Oberösterreich gilt seit 2002 das Hundehaltergesetz. Es gibt zwar keinen „Hundeführerschein“, aber jeder Hundebesitzer muss sein Tier anmelden und einen Sachkundenachweis erbringen. Dafür absolviert man einen dreistündigen Kurs mit Tierarzt und Ausbildner.

Im gesamten Orts- und Stadtgebiet gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht. Die Leine darf 1,5 Meter lang sein. Bei Bedarf muss beides verwendet werden, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und bei Veranstaltungen.

Seit 1987 gilt am Areal des Linzer Pichlingersees samt Grünfläche ein Mitnahmeverbot von Hunden. Eine Hundefreilauffläche gibt es am Donauufer stromabwärts ab der Voestbrücke, wo es immer wieder zu Zwischenfällen kommt. „Wer mit einem Hund dort ist, ist dafür verantwortlich, dass er sich auch ohne Leine und Maulkorb ordnungsgemäß verhält“, sagt Friedrich Lehner von der Stadt Linz. Wer sich nicht an das Gesetz hält, müsse damit rechnen, gemeldet zu werden. Das könne jeder anonym bei der jeweiligen Gemeinde tun. In jedem Fall habe die Polizei eine Mitwirkungspflicht.

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