Oberösterreich: 20 Jahre Haft für Mann, der seine Frau erschoss

46-jähriger Angeklagter im Welser Schwurgerichtssaal
Urteil ist nicht rechtskräftig. Zerrüttete Ehe endete mit Bluttat. Mann gestand Frau getötet zu haben, hatte aber Erinnerungslücken.

Zu 20 Jahren Haft wurde am Donnerstagabend am Landesgericht Wels ein 46-jähriger Mann vom Geschworenensenat verurteilt, der im Jänner seine Frau erschossen hat.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Frau am 8. Jänner daheim mit einem Schuss aus seiner Pistole in den Hinterkopf getötet, wie er vor Gericht erneut bestätigte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen „lupenreinen Mord“ vor. Das höchste Strafausmaß wäre lebenslange Haft gewesen.  Sein Verteidiger plädierte auf Totschlag, eine Handlung im Affekt mit einer Höchststrafe fünf bis zehn Jahren.

Der ehemalige Jäger war bis zur Tat unbescholten, die Tatwaffe und drei weitere Gewehre besaß er rechtmäßig. Das Paar hatte sich 2009 kennengelernt und ein halbes Jahr später geheiratet. Die beiden haben gemeinsam drei Kinder im Volksschulalter, zwei weitere stammen aus einer früheren Beziehung der Getöteten.
Der mit einer schwarzen Krawatte vor Gericht erschienene Angeklagte sagte, dass die Ehe zerrüttetet gewesen sei. Daran sei auch er schuld gewesen. Auch von Scheidung sei die Rede gewesen. Hilfe von außerhalb habe er sich nicht geholt. Das Paar hatte offenbar geplant, vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen nach Schweden auszuwandern. Darüber habe Einigkeit geherrscht.

Streit

Am 8. Jänner soll es zu einem Streit um Arbeiten an dem Haus des Paares gekommen sein. Der Mann ging danach in den Keller, trank Bier und Schnaps und kam mit einer Alkoholisierung an die zwei Promille in das Erdgeschoß zurück, hieß es vor Gericht. Dort legte er sich demnach auf ein Sofa. Aus einem Grund, den er nicht nennen kann, stand er auf und schoss seiner Frau aus einem Meter Entfernung in den Kopf. Eines der Kinder, die sie mit in die Ehe gebracht hatte, wurde Augenzeuge. Die Frau wurde noch ins Krankenhaus geflogen, war aber nicht mehr zu retten. Der Mann rief die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm „eine Akzentuierung von Narzissmus“, jedoch keine Persönlichkeitsstörung. Lange habe er laut eigenen Angaben mit Gedanken an Mord oder auch Selbstmord gespielt. Das spreche laut Gutachten gegen die vom Verteidiger angeführte Tötung im Affekt.

Nach den Videoaufzeichnungen der kontradiktatorischen Einvernahmen der Kinder der getöteten Mutter haben sich am späten Donnerstagnachmittag die Geschworenen zu den Beratungen zurückgezogen. Der 46-Jährige Angeklagte bekannte sich zwar nochmals schuldig, seine Frau erschossen zu haben, verwies bei Fragen zum Tathergang aber immer wieder auf Erinnerungslücken. Den konkreten Auslöser für die Tat konnte er nach wie vor nicht nennen.

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