Rechnungshof soll Obdachlosenhilfe prüfen und Gutachten liefern

Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer
SPÖ-Soziallandesrätin sucht einheitlichen Weg bei Wohnungslosenhilfe. FPÖ wittert Unregelmäßigkeiten.

Oberösterreichs Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) hat beim Landesrechnungshof eine Überprüfung der Vollzugspraxis bei der Auszahlung der Obdachlosenhilfe im Land beantragt. Ein Gutachten der Landesprüfer soll Klarheit bringen, wie die fünf mit der Wohnungslosenhilfe betrauten Sozialvereine in Hinkunft die Fördergelder richtig auszahlen sollen.

Für die FPÖ ist die Vorgangsweise Gerstorfers fragwürdig. „Das riecht nach Ärger, das ist höchst suspekt“, erklärte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr.

Erinnerungen an den Millionenbetrug über einen Sozialhilfeverein vor zwei Jahren, der für Behinderte arbeitete, seien völlig fehl am Platz, heißt es hingegen aus dem Büro Gerstorfers. Bei einer Prüfung der über die Mindestsicherung finanzierten Wohnungslosenhilfe sei der Sozialabteilung die unterschiedliche, aber dennoch gesetzeskonforme Vorgangsweise der Vereine aufgefallen.

360 Klienten

Im Vorjahr sind in OÖ rund 360 Klienten in den Genuss dieser Hilfe gekommen. „Mein Ziel ist eine möglichst unbürokratische, aber in ganz Oberösterreich einheitliche Vorgangsweise. Dafür soll zu unseren Überlegungen das Gutachten des Rechnungshofes wertvolle Erkenntnisse beisteuern“, erklärt Gerstorfer. Vor allem im Hinblick auf die mit Jahresbeginn 2020 startende Sozialhilfe-Neu soll das RH-Gutachten Aufschlüsse für das richtige System für OÖ bringen.

Die FPÖ wittert aufgrund der Aktion allerdings Unregelmäßigkeiten. Gerstorfer soll die Karten auf den Tisch legen, fordert Mahr. „Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar schon Missstände festgestellt hat“, fragt der Klubchef.

Wolfgang Atzenhofer

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