1.500 Euro Geldstrafe
Der Strafausschuss des OÖ. Fußballverbandes sieht das ebenso. Der SK Neukirchen/Altmünster wurde zu 1.500 Euro Geldstrafe verdonnert. Obendrein wurde über die betreffende Person eine Funktionssperre bis Meisterschaftsende verhängt, plus 1.000 Euro Strafe. Das Spiel wurde hingegen mit 3:0 für Neukirchen gewertet, weil Ebensee unberechtigt abgetreten war.
"Ich bin froh, dass die Mannschaft nicht bestraft worden ist", kommentiert Neukirchen-Obmann Wilhelm Laimer die Entscheidung, auch wenn die Geldstrafe den Verein empfindlich schmerzt.
Warum eine Funktionärssperre verhängt wurde
Der rassistisch pöbelnde Zuschauer wurde vom Verband eindeutig dem SK Neunkirchen zugerechnet und als dessen "Funktionär" identifiziert. Deshalb wurde er zusätzlich zur Geldstrafe mit einer Funktionärssperre bis Jahresende belegt.
Der Mann, der in der Region als Hauptsponsor von Neukirchen sogar "Präsident" gerufen wird und auch Ebensee sponsert, habe allerdings keine offizielle Funktion, sondern lediglich die Ausbildung zum "Hilfsschiedsrichter" absolviert, grenzt sich Laimer deutlich ab.
"I erklär goa nix"
Laut Laimer habe sich der Unternehmer auch schon mehrfach entschuldigt. Gegenüber dem KURIER hatte der Mann noch schriftlich betont, die Parole "tats den schwoazen Affen aussi, der Affe hat da nix verloren" nicht gerufen zu haben. Was vom Strafausschuss des Verbandes nach eingehender Prüfung widerlegt wurde. Am Freitag wollte der Unternehmer keine Stellungnahme mehr abgeben: "I erklär goa nix", sagte er und legte auf.
Ganz aus der Welt dürfte der Vorfall auch beim SK Neukirchen/Altmünster nicht sein. Obmann Laimer bestätigte auf Nachfrage, dass man sich wohl anschauen werde, ob man den Hauptsponsor nicht auch darum bitten werde, auch die Geldstrafe des Vereins, die aufgrund seiner Aussage verhängt wurde, zu übernehmen.
Vorfall in Enzenkirchen
In der 2. Klasse Westnord war es unlängst beim Spiel Enzenkirchen-Aschach wegen eines ähnlichen Vorfalls ebenfalls zu einem Spielabbruch gekommen. Hier war es beim Stand von 2:1 zu Auseinandersetzungen zwischen heimischen Fans und Gästespielern gekommen. Die Aschacher wollten dabei rassistische Beleidigungen gehört haben und weigerten sich, weiterzuspielen.
Auch hier wurde auf unberechtigtes Abtreten entschieden – 3:0 für Enzenkirchen. Weil im Zuge der Verhandlung der Übeltäter klar der Heimmannschaft zugerechnet werden konnte, wird jetzt Anzeige gegen die Union Enzenkirchen erhoben. Der Fall wird in zwei Wochen verhandelt, mit einer Geldstrafe in ähnlicher Höhe ist zu rechnen.
Detaillierte Bestimmungen
Strafausschuss-Vorsitzender Erwin Wartecker, Rechtsanwalt in Gmunden, begründet die Urteile mit der ÖFB-Rechtspflegeordnung. In § 112, Abs. 1 heißt es: „Wer eine Person oder eine Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen (in welcher Form auch immer) in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, ethnische, nationale oder soziale Herkunft, politische Meinung oder aus sonstigen Gründen in seiner bzw. ihrer Würde oder Integrität verletzt, wird für mindestens 5 Pflichtspiele gesperrt bzw. erhält eine entsprechende Funktionssperre.“
Weiters heißt es in Abs. 3: „Wenn ein oder mehrere einem Verein zuordenbare Anhänger bei einem Spiel ein Vergehen nach Abs. 1 begehen, kann der betreffende Verein, selbst wenn diesen daran kein schuldhaftes Verhalten trifft, mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 1.500 bis € 20.000, einem Abzug von Punkten und/oder der Austragung eines Spiels unter Ausschluss eines Teiles der Öffentlichkeit belegt werden.“
Zentrales Thema
Zwar handle es sich bei solchen Vorkommnissen nur um Einzelfälle, sagt Verbandsdirektor Raphael Oberdorfinger, es gehe jedoch um Grundsätzliches: „Es ist ein ganz zentrales Thema, das nicht auf Rassismus reduziert werden kann. Es geht um das Verhalten auf dem Sportplatz, Respekt und Fairplay haben an oberster Stelle zu stehen.“ Manchmal seien für inakzeptable Pöbeleien Einzelpersonen verantwortlich, oft kämen sie aber auch vom „Suderantenhügel“. Wie auch immer liege die Verantwortung bei den Vereinen, stellt Oberndorfinger klar.
Verhaltensregeln
Der Verband könne in erster Linie nur sensibilisierend einwirken. So wurden den Vereinen Verhaltensregeln bei Nachwuchsspielen zur Verfügung gestellt. Präsident Gerhard Götschhofer wies 2023 aus aktuellen Anlässen in einem Offenen Brief auf „die wichtige gesellschaftspolitische Funktion der Lebensschule Fußball“ hin.
Er ermunterte die Vereine, auf Personen einzuwirken, die ein unangebrachtes Verhalten an den Tag legen. Rechtzeitiges Eingreifen könne eine potentielle Eskalation verhindern. Götschhofers Appell: „Lassen Sie uns gemeinsam den Amateurfußball schützen, bei dem der Spaß im Vordergrund stehen und nicht als Ventil für aufgestaute Aggressionen missbraucht werden sollte.“
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